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Milkon-Gastrofresh - Pöder: Gastrofresh-Urteil objektiv
unverständlich

Mit großer Verwunderung nimmt der Unions-Abgeordnete, Andreas Pöder, die
Urteilsbegründung des Gerichtes in der Milkon-Gastrofreshangelegenheit zur
Kenntnis.
Die Abweisung der Zivilklage der betroffenen Bauern ist nach Ansicht Pöders
unverständlich. Den Milkon-Bauern geschehe dadurch weiterhin Unrecht,
unterstreicht Pöder. Mit dem Milkon-Gastrofresh-Deal wurden und werden die
Bauern benachteiligt.
Der Unions-Obmann, der als Mitglied der
Milkon-Gastrofresh-Untersuchungskommission einen eigenen Schlussbericht und
zusammen mit dem damaligen Landtagsabgeordneten Sepp Kusstatscher einen
gemeinsamen Schlussbericht abgegeben hat, drückt den Bauern, deren Klage
abgewiesen wurde erklärt, dass durch die Gastrofresh-Gründung seiner Ansicht
nach sehr wohl eine Übervorteilung der Bauern zugunsten Einzelner stattgefunden
hat. „Wir haben in der Milkon-Gastrofresh-Untersuchungskommission
festgestellt, dass die Bauern beim Milkon-Gastrofresh-Deal benachteiligt wurden,
dass es eine Vielzahl von Interessenskonflikten gegeben hat, dass es eine
Seilschaft gibt, die sich gegenseitig deckt und dass Kontrollorgane wie der
Raiffeisenverband weggeschaut haben.“
Pöder verweist auf den Milkon-Gastrofresh-Minderheitenbericht, den er und der
damalige Abgeordnete Sepp Kusstatscher (bzw. dessen Nachfolgerin in der
Kommission, Christina Kury) hinterlegt hätten. Auch auf Anzeigen bei der
Staatsanwaltschaft und Kritik an der Bozner Staatsanwaltschaft verweist Pöder.
„Die Bozner Staatsanwaltschaft hat es nie für nötig gewunden, Anklage im Fall
Milkon-Gastrofresh zu erheben, obwohl die Finanzwache in einem Untersuchungs-
und Ermittlungsabschlussbericht ein ´disegno criminoso´ hinter dem
Milkon-Gastrofresh-Deal festgestellt hat.“

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