Die Beschränkung auf höchstens 2 Legislaturperioden bzw. 10 Jahre sollte sowohl für das Amt des Landeshauptmannes als auch für die Landesräte gelten, so Pöder.
„10 Jahre Regierungsarbeit sind genug, danach muss ein personeller, am besten auch ein Generationswechsel stattfinden. Im neuen Landtagswahlgesetz braucht wäre dies die einzige grundsätzliche Neuerung gegenüber der bisherigen Regelung, die es braucht und die für Politik und Gesellschaft wichtig wäre. Alle anderen Grundsätze sind bereits vorgegeben, am Verhältnissystem und dem Wahlsystem an sich darf schon aufgrund des Autonomiestatuts nicht gerüttelt werden.“
Pöder will die Amtszeitbeschränkung rückwirkend ab 1998 vorschlagen.
Kein Regierungsmitglied dürfte künftig länger als 10 Jahre hintereinander im Amt sein.
Der UNIONs-Abgeordnete kann sich auch die Ausdehnung dieser Bestimmung auf das Bürgermeisteramt in den Gemeinden vorstellen. „Auch für die Bürgermeister sollte eine Amtszeitbeschränkung von 2 Amtsperioden. d.h. 10 Jahren gelten.“