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Strom- und Gasrechnungen: Abzocke durch Steuern

Eine Abzocke durch Zusatzsteuern und Doppelbesteuerung ortet der Landtagsabgeordnete der UNION FÜR SÜDTIROL, Andreas Pöder, bei den Strom- und Gasrechnungen in Südtirol. Auf die Grundspesen und Verbrauchskosten werden Steuern bzw. Zusatzsteuern des Staates, des Landes und der Gemeinden eingehoben. Auf diese Steuern wird dann noch zusätzlich eine Mehrwertsteuer berechnet, kritisiert Pöder.
„Das heißt, dass die Kosten für Grundgebühren und Verbrauch doppelt besteuert werden. Ein aktuelles Rechnungsbeispiel: Der besteuerbare Rechnungsbetrag setzt sich aus Grund- und Leistungsanteilen sowie aus den Verbrauchsanteilen zusammen – Summe Euro 201,44
Auf diese Summe wird eine Gemeindezusatzsteuer (24,83 Euro) und eine Staatssteuer (5,72 Euro) erhoben (die Landessteuer beträgt 0 Euro): Summe der Steuern Euro 30,55.
Sowohl auf die 201,44 Euro Leistungs- und Verbrauchsanteile als auch auf die 30,55 Euro Staats- und Gemeindezusatzsteuer wird nun die Mehrwertsteuer (10%) erhoben: Die Mwst. beträgt im Beispielfall 23,20 Euro.
Der zu zahlende Gesamtbetrag der Stromrechnung beträgt: Euro 255,19.“

Pöder hält die Zusatzbesteuerung und vor allem die Doppelbesteuerung für reine Abzocke durch die öffentliche Hand. Im Rahmen einer Landtagsanfrage will Pöder Auskunft über die Höhe der in Südtirol über die Energierechnungen eingehobenen Zusatzsteuern und der Mehrwertsteuer. Gleichzeitig soll die Landesregierung ihre Haltung zu den Zusatzsteuern und zur Doppelbesteuerung darlegen.
„Die 1974 eingeführten Zusatzsteuern müssen hinterfragt werden, die Doppelbesteuerung durch die Einhebung der Mehrwertsteuer auf die Zusatzsteuern ist zu kippen. Dazu muss es entweder einen Vorstoß der Konsumentenschützer oder der Politik geben. Die Frage der Doppelbesteuerung kann auch durch eine Sammelklage von Bürgern gerichtlich geklärt werden.“

Pöder wird die Antwort der Landesregierung abwarten und dann gegebenenfalls im Landtag einen Begehrensantrag an das Parlament und die römische Regierung gegen die Zusatzsteuern und gegen die Doppelbesteuerung der Stromrechnungen vorlegen.

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