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Parlament/Justiz: Keinen Strafnachlass für Korruption

Als falsches Signal sowohl für Politik und Verwaltung als auch für die Bürger bezeichnet der Landtagsabgeordnete der Union für Südtirol, Andreas Pöder, die Tatsache, dass der geplante Strafnachlass im römischen Parlament auch für Korruption und Vergehen gegen die öffentliche Verwaltung gelten soll. Für Bestechung und schwere Vergehen in Ausübung eines öffentlichen Amtes sollte der Strafnachlass nicht gelten, zumal die Politik sich hier selbst einen Freibrief ausstellt, so Pöder.
„Forza Italia holt mit diesem Strafnachlass unter anderem den früheren Verteidigungsminister und Berlusconi-Intimus Cesare Previti aus dem Gefängnis, der wegen Richterbestechung einsitzt. Die Tatsache, dass sowohl Mittelinks- als auch Mitterechts-Vertreter im römischen Parlament für den Strafnachlass für Korruption stimmen, zeigt, dass die Politik den Strafnachlass dazu benutzt, eigene Vertreter auf Abwegen aus den Gefängnissen zu holen.“


Pöder hält es für bedenklich, dass auch die SVP-Vertreter sich für den Strafnachlass aussprechen.
In der Senatsdebatte sollte man sich nochmals überlegen, ob man Korruption und Vergehen gegen die öffentliche Verwaltung nicht doch auf die Liste jener Straftaten setzt, für die es keinen Strafnachlass gibt. Die Regierung Prodi und mehrere Oppositionsparteien wollen den Strafnachlass, um unter anderem die überfüllten Gefängnisse zu leeren. Dass damit aber auch Korruption zu einem Kavaliersdelikt gemacht wird, ist ein grober politischer Fehler.“


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