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Transit: SVP lehnt Unterstützung des Brennermemorandums ab

Als Ausdruck völlig widersprüchlicher Verkehrspolitik bezeichnet der Landtagsabgeordnete der Union für Südtirol, Andreas Pöder, die Ablehnung des Brennermemorandums zum Transit durch die Südtiroler Volkspartei im Landtag. Pöder hatte in einem Beschlussantrag gefordert, dass der Landtag das anlässlich der Anti-Transit-Kundgebung auf der Autobahn am Brenner im Jahr 2006 vorgelegte Brennermemorandum unterstützt. Das Memorandum wurde damals vom Transitforum Austria-Tirol und von einer Vielzahl von Südtiroler und Nordtiroler Großvereinen und Verbänden vorgelegt.
Pöder: „Die SVP-Vertreter können sich nicht durchringen, endlich konkrete Maßnahmen zur Transiteindämmung zu beschließen und damit die Landesregierung zu einem Umdenken in der Transitpolitik zu bewegen. Die SVP-Vertreter sind weiterhin Brennerbasistunnel-Fanatiker, sie denken kaum weiter darüber hinaus.“
Verkehrslandesrat Thomas Widmann hat im Zuge der Debatte auf den Beschluss des Dreierlandtages zur Transitdebatte verwiesen.
Pöder bezeichnete den Dreierlandtag als Debattierclub, ohne Beschlusskraft, dessen Transitantrag so formuliert war, dass ihm jeder zustimmen konnte. Allerdings ist der Beschluss des Dreierlandtages in der Frage der Transiteindämmung kaum zielführend und relativ unverbindlich.
„Es wäre wichtig, wenn der Südtiroler Landtag das fundierte Brenner-Memorandum unterstützen und sich zu eigen machen würde. Gerade auch das sektorale Fahrverbot und insbesondere die Wegekostenrichtlinie wären denkbare kurz- und mittelfristige Lösungsansätze. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Aufhebungsurteil zum ersten sektoralen Fahrverbot des Bundeslandes Tirol ausdrücklich festgehalten, dass die Tiroler Landesregierung eigentlich verpflichtet war, im Sinne der Gesundheit der Bürger zu handeln und dass künftige sektorale Fahrverbote, die besser vorbereitet sind mit konkreteren Alternativen ohne weiteres auch vom EuGH abgesegnet werden könnten.“
Die zentralen Forderungen des Brennermemorandums sind:
► Ausdehnung des Lkw-Nachtfahrverbotes auf die Strecke Rosenheim – Verona zum Schutz der Bevölkerung und Wirtschaft vor unzulässigen Schadstoff- und Lärmbelastungen sowie zum Schutz der international tätigen Berufskraftfahrer.
► Anpassung der Lkw/km-Tarife auf bayerischer, Südtiroler und Welschtiroler/ Trentiner Seite auf das Niveau von Nordtirol bzw. der Schweiz im Rahmen der geltenden EU-Wegekostenrichtlinie. Die Erlöse sollen in die Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsqualität investiert werden (bspw. in Lärmschutz an Autobahnen, Schnellstraßen und Eisenbahn oder in die „Umrüstung von in der regionalen Versorgung tätigen Lkws, die nicht wie Transit-Lkw alle 2,5 bis 3 Jahre ausgetauscht werden etc.).
Lkw/km: Rosenheim-Kufstein: 12,5 Cent; Kufstein-Brenner: 65 Cent; Brenner-Verona: 13,5 Cent. Schnitt Rosenheim-Verona (D/A/I): 28 Cent
Basel-Chiasso (CH): 66 Cent Lyon-Santhia (F): 63 Cent Die int. Transitlawine sucht sich die “billigste Straße”, tankt im „billigen Inntal“ und missbraucht den Brenner als Trampelpfad – solange wir uns nicht wehren!
► Verordnung des bereits am 10. März 2003 (!) mit LH DDr. Herwig van Staa paktierten „Sektoralen Lkw-Fahrverbotes“ für den
Transport verschiedener Güter wie bspw. Müll, Abfälle, Schrott, Fahrzeuge, Steine etc. nicht nur auf Nordtiroler, sondern auch auf bayerischer, Südtiroler und Welschtiroler/Trentiner Seite. Dazu verweisen wir auf das Urteil des EuGH vom 15.11.2005 ebenso wie auf das Rechtsgutachten von Univ.-Prof. DDR. Heinz Mayer, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien, und zitieren daraus wie folgt: „Der Eingriff in die Transportfreiheit kann umso intensiver sein, als Alternativen für den Lkw-Transit vorhanden sind“. Int. Güterbeförderern stehen eine ganze Reihe von Alternativen schon heute offen: Nach dem „Prinzip des kürzesten Weges“ bspw. die Schweizer Straßen- oder Eisenbahnnetze, die Nutzung der von den Steuerzahlern geschaffenen Kapazitäten im konventionellen, begleitenden und unbegleitenden Eisenbahngüterverkehr über Brenner, Tauern etc.. Mit den alpinen Vereinen für die Umsetzung der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention. Bild: tfA/Zimmermann, 26.05.06, Brennerpass.
► Ein intensives Kontrollprogramm des Lkw-Gütertransitverkehrs im Hinblick auf die rigorose Einhaltung geltender Tonnagelimits, Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitenregelungen, des technischen Zustandes der Lastkraftwagen etc. entlang der Gesamtstrecke. Ebenso sind bisherige Verwaltungsdelikte in Strafdelikte umzuwandeln, um schwerwiegende Verfehlungen entsprechend sanktionieren zu können. Diese strafrechtlichen Sanktionen sind insbesondere auf die versteckten „Auftraggeber“ (Disponenten, Transporteure) anzuwenden, die ihre Fahrer sehr oft durch nicht erfüllbare Aufträge zum Missachten gesetzlicher Regelungen nötigen.


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