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Carabinieri halten Zweisprachigkeitsgesetz nicht ein

Kürzlich kam es in Südtirol wieder zu einem Vorfall, bei dem die Carabinieri mit einem Mann deutscher Muttersprache, obwohl verlangt, nicht deutsch gesprochen haben. Auf seine Bemerkung hin, dies sei eine Diskriminierung, wurde das von den Beamten lediglich mit der Begründung, für ihn vielleicht, für sie sei es keine Diskriminierung, zurückgewiesen.
Die Landesgeschäftsführerin der Union für Südtirol, Annelies Taber, wertet diesen Vorfall als bezeichnend ablehnende Haltung der Carabinierieinheit gegenüber der deutschen Sprache.
„Aus dem Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 574 vom 15.07.1988 geht hervor, dass die deutsche Sprache in Südtirol der italienischen Sprache gleichgestellt ist“, so Taber. Es muss darauf geachtet werden, dass Beamte der Carabinierieinheiten die Zweisprachigkeit besitzen.
„Nicht der Bürger ist zur Zweisprachigkeit verpflichtet, sondern der Beamte. Weigert dieser sich deutsch zu sprechen, macht er sich strafbar“, so Taber abschließend.
Solche Vorfälle sollten immer der Beschwerdestelle des Landes unter
0471/412236 oder 0471/412230 gemeldet werden.

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