Beschlussanträge der Gemeinderäte
Mit Genugtuung nimmt die Arbeitsgruppe für Gemeindepolitik der Union für Südtirol zur Kenntnis, dass nunmehr auf unsere Anfrage hin auch die Abteilung für Öffentliche Körperschaften der Landesverwaltung zur Frage der Beschlussanträge der Gemeinderäte eindeutig Stellung bezogen hat. Die Gemeindeordnung gibt allen Gemeinderäten das Recht, Anfragen und Beschlussanträge an den Gemeinderat zu stellen. Einige Gemeinden haben in letzter Zeit versucht, dieses Recht dadurch einzuschränken, indem sie es der Mehrheit des Gemeinderates überließen, diese Anträge zu vertagen oder einfach abzusetzen.
Damit hätte sich die Gemeindeverwaltung vor der Behandlung unliebsamer Themen drücken können und die kontrollierenden Gemeinderäte wären ihres wichtigsten politischen Mittels beraubt worden. Die Abteilung für Öffentliche Körperschaften hat nun eindeutig abgeklärt, dass Anträge der Gemeinderäte von der Mehrheit weder vertagt noch von der Tagesordnung abgesetzt werden dürfen. Sie müssen behandelt werden und dürfen ausschließlich nur im Einverständnis mit den Einbringern vertagt werden.
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