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Taraboi-Blaas: Steuerentlastung für FamilienWie die Obmannstellvertreterin der Union für Südtirol in ihrer Aussendung schreibt, sollte in der Diskussion um die Steuerentlastung für Familien auch das sogenannte Ehegattensplitting berücksichtigt werden.Dabei geht es darum, das zu versteuernde Einkommen der Ehegatten zu ermitteln und zu halbieren (splitten).Für das halbierte zu versteuernde Einkommen wird die Einkommenssteuer nach dem geltenden Einkommensteuertarif berechnet. Die so errechnete Einkommensteuer wird verdoppelt. Dabei ist es unerheblich, welcher der beiden Ehegatten wieviel verdient. Der Vorteil bei diesem Steuerverfahren bewirkt, so Taraboi-Blaas, dass das zu versteuernde Einkommen zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten verteilt wird.
Das zu versteuernde Einkommen wird mit einem Steuersatz belastet, der niedriger ist als der Steuersatz, der von einem Unverheirateten mit gleich hohem Einkommen zu zahlen wäre. Damit könnte für Verheiratete eine deutliche Steuerentlastung erreicht werden.Wie die Obmannstellvertreterin weiter ausführt, wäre zumindest eine Diskussion übereine solche Form der Steuerentlastung wünschenswert. Allerdings lohne sich das Ehegattensplittung nur, wenn die Ehegatten unterschiedlich hohe Einkünfte erzielen. Dies, so zeige die Statistik recht deutlich, ist bei uns in fast denmeisten lohnabhängigen Arbeitsverhältnissen so, weiss Taraboi-Blaas. Wenn beide Ehegatten in etwa ein gleich hohes Einkommen erziehlen, lohne sich das Ehegattensplitting nicht.
Hier könne über ein Familiensplitting nachgedacht werden. Familiensplitting bezeichnet eine Variante des Ehegattensplitting, bei der: das Einkommen aller Familienmitglieder zu einem Gesamteinkommen summiert wird, der Steuersatz aus dem gegebenenfalls mittleren Einkommen aller Familienmitglieder berechnet wird. Das Familiensplitting kann, so die Obmannstellvertreterin, als konkrete Massnahme einer Steuergerechtigkeit, also der Gleichheit vor dem Gesetz, dienen. Unbestritten reduzieren Kinder im Haushalt die finanzielle Leistungsfähigkeit der (steuerpflichtigen) Eltern erheblich, da diese die Kosten der Kinder tragen müssen. Die volkswirtschaftlich relevante Leistung der Kindererziehung bleibt dagegen unberücksichtigt. Im Sinne des Leistungsfähigkeitsprinzips ist daher eine Berücksichtigung der Kosten von Kindern bei der Berechnung der Einkommensteuer notwendig. Dies erfolgt zwar bereits im Rahmen der Kinderfreibeträge. Das Familiensplitting könnte deshalb, so Taraboi-Blaas, als eine Fördermassnahme für Familien mit Kindern gesehen werden. Bei den langwierigen Diskussionen bei uns in Südtirol um die Steuerbe- bzw. Entlastung für Familien kämen beide Begriffe - Ehegattensplitting bzw. Familiensplitting - erst gar nicht vor. Dies wertet die Obmannstellvertreterin als eine erhebliche Schwäche der verantwortlichen in der Landesregierung. Auch in Frankreich, das in vielen sozialen und familienpolitischen Bereichen ein erfolgreiches Beispiel darstellt, würde das Familiensplitting als familienförderndes Steuermodell funktionieren. Abschliessend meint Taraboi-Blaas, würde es nicht schaden, wenn sich die Landesregierung auch mit diesem Steuermodell auseinandersetzen würde. Zum Wohle unserer Familien und damit auch zum Wohle der wirtschaftlichen und sozialen Weiterentwicklung unserer Heimat. Verantwortlich für die Pressemitteilung Christine Taraboi-Blaas Obmannstellvertreterin der Union für Südtirol Tartsch 25 39024 Mals HandyNr. 3471966209
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Union für Südtirol
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