In Südtirol ist die deutsche Sprache der italienischen gleichgestellt und
der Beamte zur Zweisprachigkeit verpflichtet. Dies ist nach dem Dekret D.P.R
Nr.574 vom 15.07.1988 geregelt und wurde am 08.05.1989 veröffentlicht,
darauf verweist die Union für Südtirol.
Leider wird dieses Recht allzu oft verletzt und missachtet. So beklagen
Bürger immer öfter
die Verletzungen des Rechtes auf Gebrauch der Muttersprache. Um
Unannehmlichkeiten und entlose Diskussionen vorzubeugen, verzichtet der
Bürger nicht selten auf den Gebrauch der Muttersprache. Der Gebrauch der
Muttersprache ist ein äußerst hart erkämpftes Recht, deshalb ist es sehr
wichtig dies stets in Anspruch zu nehmen und Missstände aufzuzeigen.
Es ist nicht annehmbar, dass klare gesetzliche Bestimmungen
ständig verletzt bzw. missachtet werden, betont die Union für Südtirol.