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Scientology: Land und Gemeinden sollen von Firmen Anti-Scientology-Erklärung verlangen

Land und Gemeinden sollen vor der Beauftragung ausländischer Unternehmen im Bereich Management und Weiterbildung Unbedenklichkeitserklärungen hinsichtlich möglicher Verbindungen zur Psychosekte Scientology verlangen. Dies fordert der Landtagsabgeordnete der Union für Südtirol, Andreas Pöder, in einem Beschlussantrag im Südtiroler Landtag. Damit soll den laut dem Sektenbeauftragten der Diözese Bozen/Brixen, Balthasar Schrott, wachsenden Umtrieben der Scientologen in Südtirol wenigstens im öffentlichen Bereich Wachsamkeit entgegengesetzt werden.
„Vorstellbar ist, dass Unternehmen in einer Erklärung, die Bestandteil des Vertragsabschlusses sein sollte, ihre Distanz und die ihrer Mitarbeiter zu Scientology erklären. Derartige Erklärungen sind bei Weiterbildungs- oder Managementorganisationen oder –unternehmen in Deutschland seit Jahren durchaus üblich. Zar könne jemand dann immer noch seine Scientologyzugehörigkeit verleugnen, Scientologyexperten gehen jedoch davon aus, dass Scientologen keine Anti-Scientology-Erklärungen unterschreiben, nachdem sie ihre Sekte als rechtlich einwandfreie Kirche betrachten.
Auch öffentliche Verwaltungen in einigen deutschen Bundesländern verlangen so genannte Scientology-Schutzerklärungen. Die Behörden des Freistaats Bayern haben z.B. bei der Auftragsvergabe sicherzustellen, dass keine Aufträge an Scientology oder der Organisation nahestehende Personen vergeben werden. Als Bereiche, in denen eine Schutzerklärung zu verlangen ist, kommen in Frage: Unternehmensberatungen, Fortbildungen, Softwareberatung, -entwicklung, und -pflege, Projektentwicklung und -steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge. Zwar gibt es immer wieder Klagen von Scientologen gegen öffentliche Verwaltungen, so auch gegen die Stadt Hamburg, welche Vordrucke für Anti-Scientologyerklärungen an Unternehmen verteilten, in denen sich die Scientologen auf die Glaubensfreiheit berufen. Gerichte geben in manchen Punkten Scientologen auch recht und bremsen die Anti-Scientology-Bemühungen der öffentlichen Hand, aber grundsätzlich hat auch das Bundesverwaltungsgericht Deutschlands der Hansestadt Hamburg zugestand, dass sie öffentlich vor Scientology warnen darf.“

Pöder unterstreicht, dass man die Warnungen des Sektenbeauftragten der Südtirol Kirche, dass Scientology sich unter anderem im Management- und Weiterbildungs- bzw. Seminarbereich um neue Mitglieder bemühen, ernst nehmen sollte.



Hier einige Anti-Scientology-Schutzerklärungen deutscher Unternehmen oder Freiberuflern von deren Internetseiten:

Wir versichern hiermit, dass wir weder aktives noch passives Mitglied von Scientology sind.

Wir sind auch keine Anhänger oder Sympathisanten dieser Organisation.
Wir gehören keiner Tarnorganisation von Scientology an.
Wir verbreiten auch nicht das Gedankengut von Scientology.
Wir arbeiten nicht nach der Methode von L. Ron Hubbard.
Dies versichern wir hiermit und auch für die Zukunft.
Dr. :::::::::::::::::


Anti-Scientology-Erklärung

Ich erkläre hiermit:


1. Nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (z.B. zur Führung eines
Unternehmens ) und/oder einer anderen mit Scientology zusammenhängenden
Technologie zu arbeiten, sondern sie vollständig abzulehnen,

2. Keine Schulungen, Kurse oder Seminare zu besuchen oder bei Anderen dafür zu
werben, die auf den genannten Technologien basieren,

3. Nicht Mitglied der IAS (International Association of Scientologists) zu sein.


Anti-Scientology-Erklärung
Ich, ................................................................., versichere hiermit, daß ich weder Sympathisant noch Anhänger des Gedankengutes von L. Ron Hubbard bin.
Ich verwende deren Inhalte und Methoden nicht.
Ich bin nicht weisungsgebunden an Anordnungen einer Organisation, die Hubbards Technologie verbreitet oder verwendet.
Ich werde keine Informationen aus der Geschäftsbeziehung an Dritte weitergeben.
Ich versichere, daß ich nicht an Befragungen teilnehmen werde, in deren Verlauf im weitesten Sinn hypnose-ähnliche Techniken eingesetzt werden.
Es ist uns auch nicht bekannt, daß Mitglieder oder Mitarbeiter unserer Firma an Weisungen von Organisationen oder Personen gebunden sind, die Hubbards Technologie verwenden, verbreiten oder nach diesen Methoden arbeiten. Unsere Mitarbeiter verwenden und verbreiten Hubbards Technologie nicht.
Unsere Mitarbeiter nehmen auch an keinen Befragungen teil, in deren Verlauf im weitesten Sinne hypnose-ähnliche Techniken eingesetzt werden.
Sollte diese Erklärung nicht zutreffend sein, stellt dies einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung des Geschäftsverhältnisses dar.



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Unterschrift, Datum mit Vor- und Nachnamen
Die Anti-Scientology-Erklärung mit freundlicher Genehmigung von , 89282 Pfaffenhofen
Verwendung gemäß Kapitel "Das Direktionsrecht" in "Scientology - die Zeitbombe in der Wirtschaft" von Renate Hartwig

§ Rahmenvereinbarung §


Die folgende Rahmenvereinbarung ist zwingende Voraussetzung für eine (freiberufliche) Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen "Der Dozentenpoint" und der/dem jeweilige/n Dozent/in. Hier lesen Sie diese Rahmenvereinbarung vorab. Da aber vom Gesetzgeber eine Schriftform zwingend vorgegeben wird senden wir Ihnen diese Rahmenvereinbarung postalisch zu, sobald Sie Ihr Profil erstellt haben und wir an einer Zusammenarbeit interessiert sind. Die Anti-Scientology-Erklärung ist unabdingbarer Teil dieser Rahmenvereinbarung und darf auf gar keinen Fall verändert oder gestrichen werden. Wir legen Wert auf den Hinweis, dass in dieser Onlinefassung zwar die weibliche Anrede genutzt wird, die männlichen Kollegen aber eine ihrer Anredeform entsprechende Rahmenvereinbarung bekommen !
Anti-Scientology-Erklärung

Ich, die Unterzeichnerin erkläre,
1. dass ich, Petra Mustermann ( * 00.00.0000 ), nicht nach der Technologie und Ideologie von L. Ron Hubbard arbeite, unterrichte oder Leistungen anbiete,
2. dass weder ich noch meine eventuell vorhandenen Mitarbeiter nach der Technologie und Ideologie von L. Ron Hubbard geschult wurde/werden bzw. keine Kurse und/oder Seminare nach der Technologie und Ideologie von l. Ron Hubbard besucht haben, besuchen oder besuchen werden und
3. dass ich die Technologie und Ideologie von L. Ron Hubbard zur Führung meines Unternehmens oder zur Durchführung meiner freiberuflichen Tätigkeit oder als Leitlinie meines Angebotes ablehne.

Ort, den
( Unterschrift )


Hamburger Anti-Scientology-Erklärung
Sie möchten sicher sein, dass Ihr Kind bei uns in guten Händen ist. Dazu gehört das Vertrauen, dass wir seriös arbeiten. Deshalb unterstützen wir die Hamburger Anti-Scientology-Erklärung:

Ich erkläre, dass ich bzw. meine Lehrkräfte nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeiten, dass weder ich noch die Lehrkräfte nach dieser Technologie geschult werden oder wurden, keine Kurse und/oder Seminare nach der Technologie von L. Ron Hubbard besuchen oder besuchen werden und dass wir die Technologie von L. Ron Hubbard zur Durchführung unseres Förderunterrichts und unserer Kurse ablehnen.

gez.: ….

Die folgende Rahmenvereinbarung ist zwingende Voraussetzung für eine (freiberufliche) Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen "Der Dozentenpoint" und der/dem jeweilige/n Dozent/in. Hier lesen Sie diese Rahmenvereinbarung vorab. Da aber vom Gesetzgeber eine Schriftform zwingend vorgegeben wird senden wir Ihnen diese Rahmenvereinbarung postalisch zu, sobald Sie Ihr Profil erstellt haben und wir an einer Zusammenarbeit interessiert sind. Die Anti-Scientology-Erklärung ist unabdingbarer Teil dieser Rahmenvereinbarung und darf auf gar keinen Fall verändert oder gestrichen werden. Wir legen Wert auf den Hinweis, dass in dieser Onlinefassung zwar die weibliche Anrede genutzt wird, die männlichen Kollegen aber eine ihrer Anredeform entsprechende Rahmenvereinbarung bekommen !
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Rahmenvereinbarung

Zwischen
Unternehmens- & Bildungsberatung
DER DOZENTENPOINT
Martin Zemke
Friedrichsruher Str. 36
14193 Berlin
- nachfolgend Auftraggeber genannt -
und

Petra Mustermann
Musterdamm 1
12345 Musterhausen
- nachfolgend Auftragnehmerin genannt -

1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es sich bei der nachgenannten Tätigkeit der Auftragnehmerin um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Die Parteien sind sich des weiteren darüber einig, dass eine arbeitnehmer- bzw. arbeitnehmerähnliche Eigenschaft ebenso wenig vorliegt wie eine Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
2. Die Auftragnehmerin erhält vom Auftraggeber jeweils einzelne, projektbezogene, Aufträge. Die Aufträge und die jeweilige Vergütung sind pro Projekt schriftlich gesondert zu vereinbaren. Die Erstattung eventuell anfallender Reisekosten oder sonstigen Spesen wird ebenfalls projektbezogen schriftlich gesondert vereinbart.
3. Die der Auftragnehmerin erteilten Aufträge führt sie in eigener Verantwortung aus. Dabei hat sie zugleich auch die Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen. Die Auftragnehmerin unterliegt keinem Weisungs- oder Direktionsrecht seitens des Auftraggebers; sie hat jedoch fachliche Vorgaben des Auftraggebers insoweit zu beachten, als dies die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erfordert. Fachliche Vorgaben sind insbesondere die im Einzelnen vereinbarten Inhalte des Auftraggebers, Fristen und Termine.
4. Die Projekte werden entsprechend der jeweiligen Vereinbarung nach den dortigen Vereinbarungen abgerechnet, grundsätzlich erst nach vollständigem Abschluss des jeweiligen Projekts. Bei längeren Projekten kann hiervon abgewichen werden.
5. Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2008 und ist erstmals zum 01.01.2009 kündbar. Wird es nicht 6 Wochen vor Ablauf des 01.01.2009 gekündigt, so verlängert sich diese Rahmenvereinbarung jeweils um weitere 12 Monate. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit von beiden Seiten möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
6. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, jeden Auftrag höchstpersönlich auszuführen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, nach Rücksprache mit dem Auftraggeber, zur Erfüllung des erteilten Einzelauftrages andere fachlich geeignete Kolleginnen und Kollegen hinzu zu ziehen.
7. Die Auftragnehmerin hat das Recht, einzelne Auftragsangebote des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
8. Die Auftragnehmerin hat das Recht und die Pflicht, auch für dritte Auftraggeber tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung des Auftraggebers bedarf es hierfür nicht. Es ist der Auftragnehmerin untersagt, während der Dauer dieser Rahmenvereinbarung mit einem dritten Auftraggeber, für den der Auftraggeber dieses Vertrages ein Projekt durchführt, Folgeverträge für das laufende Projekt abzuschließen ohne den Auftraggeber davon schriftlich vorher zu unterrichten. Daraus ergibt sich kein Eigenakquisitionsverbot für andere Projekte bei diesem dritten Auftraggeber.
9. Der jeweilige Tätigkeitsort ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.
10. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über ihr bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse aller unternehmerischer Tätigkeiten des Auftraggebers auch über die Vertragslaufzeit hinaus Stillschweigen zu bewahren. Im Falle einer Verletzung dieser Verschwiegenheitspflicht wird eine Vertragsstrafe von EURO 2.500 sofort zur Zahlung fällig; die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden nachweisbaren Schadens bleibt vorbehalten.
11. Sämtliche Unterlagen, die der Auftragnehmerin im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit übergeben werden, sind nach Beendigung des Vertrages unverzüglich zurück zu geben. Der Auftragnehmerin steht hieran kein Zurückhaltungsrecht zu.
12. Weitere Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
13. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird davon nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt.
14. Die Auftragnehmerin hat die Möglichkeit ihr Dozentenprofil auf dieser Webseite veröffentlichen zu lassen. Dazu stehen ihr zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Das Einstellen des "Standard-Profil" ist kostenfrei. Das "Master-Profil" ist kostenpflichtig. Weitere Einzelheiten zu den anfallenden Kosten werden der Auftragnehmerin beim Erstellen des "Master-Profil" angezeigt und es wird eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.
15. Mit der Veröffentlichung meines kostenfreien Standard-Profil auf der Webseite www.dozentenpoint.de bin ich einverstanden. Diesen Satz ggf. streichen.

Berlin, den __________

Der Dozentenpoint Auftraggeberin

________________________________________

Anti-Scientology-Erklärung

Ich, die Unterzeichnerin erkläre,
1. dass ich, Petra Mustermann ( * 00.00.0000 ), nicht nach der Technologie und Ideologie von L. Ron Hubbard arbeite, unterrichte oder Leistungen anbiete,
2. dass weder ich noch meine eventuell vorhandenen Mitarbeiter nach der Technologie und Ideologie von L. Ron Hubbard geschult wurde/werden bzw. keine Kurse und/oder Seminare nach der Technologie und Ideologie von l. Ron Hubbard besucht haben, besuchen oder besuchen werden und
3. dass ich die Technologie und Ideologie von L. Ron Hubbard zur Führung meines Unternehmens oder zur Durchführung meiner freiberuflichen Tätigkeit oder als Leitlinie meines Angebotes ablehne.

Ort, den
( Unterschrift )


Anti-Scientology-Erklärung:
Ich erkläre hiermit für mich und alle durch mich eingesetzten Mitarbeiter, dass wir keine Mitglieder der IAS (International Association of Scientologists) sind und nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard oder sonst einer mit Scientology zusammenhängenden Technologie arbeiten. Wir haben weder Schulungen, Kurse noch Seminare nach den genannten Technologien besucht, noch werben wir für solche.

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