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Transit: Südtirol soll sich sektoralem Fahrverbot Nordtirols anschließen

Südtirol soll sich dem sektoralen Fahrverbot des Bundeslandes Tirol zur Eindämmung des Transitverkehrs auf der Brennerachse anschließen. Dies fordert der Parteiobmann der Union für Südtirol, Andreas Pöder, angesichts des Festhaltens der Tiroler Landesregierung am sektoralen Fahrverbot für Schwerfahrzeuge. Das sektorale Fahrverbot wäre ein erster Schritt, um LKWs mit Transportgütern in bestimmten Sektoren auf die Schiene zu zwingen und den Schwerverkehr auf der Brennerautobahn wenigstens teilweise zu verringern, so Pöder.
Das vom Bundesland Tirol geplante sektorale Fahrverbot soll ganzjährig zwischen Kufstein und Zirl bei Innsbruck für Lkw und Sattelkraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen gelten. Betroffen sind Transporte bestimmter Güter wie Abfall, Getreide, Holz, Steine, Erde, Aushub oder Kraftfahrzeuge. Diese sollen mit der Bahn befördert werden. Laut Schätzungen würden dadurch rund 200.000 Laster weniger auf der Straße rollen. Laut Tiroler Landesregierung soll es am 1. November in Kraft treten.
Pöder: „Südtirol sollte sich anschließen, um eine von mehreren Maßnahmen zur Verringerung der enormen Schwerverkehrsbelastung entlang der Brennerautobahn zu treffen. Trotz eines Urteiles der Europäischen Gerichtshofes EuGH gegen das erste sektorale Fahrverbot Nordtirols vor einigen Jahren besteht durchaus Hoffnung, dass das EuGH entgegen der Meinung der EU-Kommission diesmal das sektorale Fahrverbot nicht kippt. Laut EuGH-Urteil sei das Bundesland Tirol nach Überschreiten des von der EU festgesetzten Jahresgrenzwertes für Stickstoffoxid „zum Handeln verpflichtet“ gewesen. Der EU-Gerichtshof hat damit die Bedeutung des Umweltschutzes im Zusammenhang mit dem Brennerverkehr unterstrichen . Der Gerichtshof schloss demnach nicht aus, dass bei besserer Begründung und entsprechender Alternativen sektorale Fahrverbote entlang der Brennerroute künftig für zulässig erklärt werden können.“
Der Unions-Obmann bezeichnet es als einmalige Chance für Nord- und Südtirol, gemeinsam eine konkrete
Pöder unterstreicht, dass die Union 2006 auch die Unterstützung des Brennermemorandums erklärt hat. Im Südtiroler Landtag wurde das 2006 bei der Brennerkundgebung von eine Reihe von Verbänden und Vereinen vorgelegte Memorandum auf Betreiben der Union behandelt, scheiterte jedoch am Widerstand der SVP.
Die zentralen Forderungen des Brennermemorandums sind:
► Ausdehnung des Lkw-Nachtfahrverbotes auf die Strecke Rosenheim – Verona zum Schutz der Bevölkerung und Wirtschaft vor unzulässigen Schadstoff- und Lärmbelastungen sowie zum Schutz der international tätigen Berufskraftfahrer.
► Anpassung der Lkw/km-Tarife auf bayerischer, Südtiroler und Welschtiroler/ Trentiner Seite auf das Niveau von Nordtirol bzw. der Schweiz im Rahmen der geltenden EU-Wegekostenrichtlinie. Die Erlöse sollen in die Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsqualität investiert werden (bspw. in Lärmschutz an Autobahnen, Schnellstraßen und Eisenbahn oder in die „Umrüstung von in der regionalen Versorgung tätigen Lkws, die nicht wie Transit-Lkw alle 2,5 bis 3 Jahre ausgetauscht werden etc.).
Lkw/km: Rosenheim-Kufstein: 12,5 Cent; Kufstein-Brenner: 65 Cent; Brenner-Verona: 13,5 Cent. Schnitt Rosenheim-Verona (D/A/I): 28 Cent
Basel-Chiasso (CH): 66 Cent Lyon-Santhia (F): 63 Cent Die int. Transitlawine sucht sich die “billigste Straße”, tankt im „billigen Inntal“ und missbraucht den Brenner als Trampelpfad – solange wir uns nicht wehren!
► Verordnung des bereits am 10. März 2003 (!) mit LH DDr. Herwig van Staa paktierten „Sektoralen Lkw-Fahrverbotes“ für den
Transport verschiedener Güter wie bspw. Müll, Abfälle, Schrott, Fahrzeuge, Steine etc. nicht nur auf Nordtiroler, sondern auch auf bayerischer, Südtiroler und Welschtiroler/Trentiner Seite. Dazu verweisen wir auf das Urteil des EuGH vom 15.11.2005 ebenso wie auf das Rechtsgutachten von Univ.-Prof. DDR. Heinz Mayer, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien, und zitieren daraus wie folgt: „Der Eingriff in die Transportfreiheit kann umso intensiver sein, als Alternativen für den Lkw-Transit vorhanden sind“. Int. Güterbeförderern stehen eine ganze Reihe von Alternativen schon heute offen: Nach dem „Prinzip des kürzesten Weges“ bspw. die Schweizer Straßen- oder Eisenbahnnetze, die Nutzung der von den Steuerzahlern geschaffenen Kapazitäten im konventionellen, begleitenden und unbegleitenden Eisenbahngüterverkehr über Brenner, Tauern etc.. Mit den alpinen Vereinen für die Umsetzung der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention. Bild: tfA/Zimmermann, 26.05.06, Brennerpass.
► Ein intensives Kontrollprogramm des Lkw-Gütertransitverkehrs im Hinblick auf die rigorose Einhaltung geltender Tonnagelimits, Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitenregelungen, des technischen Zustandes der Lastkraftwagen etc. entlang der Gesamtstrecke. Ebenso sind bisherige Verwaltungsdelikte in Strafdelikte umzuwandeln, um schwerwiegende Verfehlungen entsprechend sanktionieren zu können. Diese strafrechtlichen Sanktionen sind insbesondere auf die versteckten „Auftraggeber“ (Disponenten, Transporteure) anzuwenden, die ihre Fahrer sehr oft durch nicht erfüllbare Aufträge zum Missachten gesetzlicher Regelungen nötigen.

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