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Beschlussantrag der Union - Pfitsch: Kein Brennerbasistunnel

Die Gemeinderäte der Union für Südtirol in Pfitsch, Ernst Delueg und Anton Volgger, haben einen Beschlussantrag gegen den Brennerbasistunnel eingebracht. Damit soll die Gemeinde Pfitsch sich eindeutig und unmissverständlich gegen den Tunnelbau aussprechen. Die Union-Pfitsch hält die Belastungen für die betroffene Bevölkerung für nicht tragbar. Der Brennerbasistunnel werde nicht den von einigen wenigen erhofften Nutzen für die Tranistverringerung mit sich bringen, so die Union.
Wortlaut des Antrages:


An den
Herrn Bürgermeister
der Gemeinde Pfitsch

Beschlussantrag
Kein Brennerbasistunnel
Der Brennerbasistunnel stellt für die Gemeinde Pfitsch und die anderen betroffenen Gemeinden besonders in der Bauphase eine erhebliche Belastung dar.
Die verkehrspolitischen Vorteile hinsichtlich der Verringerung des Transitverkehrs werden von Experten bezweifelt, zumal der Brennerbasistunnel nach seiner Fertigstellung im Jahr 2022 oder später voraussichtlich nicht einmal jenen Transitverkehr „auffangen“ wird, der bis dahin dazugekommen ist.
Die Sinnhaftigkeit des über 60 Kilometer langen und samt Finanzierungskosten weit über 10 Milliarden Euro (8 Milliarden inkl. Planung, Inflation – 6 Milliarden inkl. Planung ohne Inflation) teure Brennerbasistunnels wird selbst von Experten wiederholt in Zweifel gezoge.
Der endgültige Baubeschluss soll erst 2009 erfolgen, in der Zwischenzeit will mein 430 Millionen Euro in die Errichtung des Erkundungsstollens stecken. Die Gesamt-BBT-Kosten sollen zwischen EU, Österreich und Italien aufgeteilt werden, wobei noch niemand weiß, wie die Staaten die Milliarden aufbringen.“
Ohne dringende begleitende Maßnahmen die sofort greifen, wird der BBT keine Verkehrsverringerung und somit keinen Nutzen für die betroffene Bevölkerung bringen.
Einige der dringenden Maßnahmen sind im Brennermemorandum aus dem Jahr 2006 zusammengefasst, das von großen und maßgeblichen Organisationen und Verbänden Nord- und Südtirols unterstützt wird.

► Ausdehnung des Lkw-Nachtfahrverbotes auf die Strecke Rosenheim – Verona zum Schutz der Bevölkerung und Wirtschaft vor unzulässigen Schadstoff- und Lärmbelastungen sowie zum Schutz der international tätigen Berufskraftfahrer.
► Anpassung der Lkw/km-Tarife auf bayerischer, Südtiroler und Welschtiroler/ Trentiner Seite auf das Niveau von Nordtirol bzw. der Schweiz im Rahmen der geltenden EU-Wegekostenrichtlinie. Die Erlöse sollen in die Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsqualität investiert werden (bspw. in Lärmschutz an Autobahnen, Schnellstraßen und Eisenbahn oder in die „Umrüstung von in der regionalen Versorgung tätigen Lkws, die nicht wie Transit-Lkw alle 2,5 bis 3 Jahre ausgetauscht werden etc.).
Lkw/km: Rosenheim-Kufstein: 12,5 Cent; Kufstein-Brenner: 65 Cent; Brenner-Verona: 13,5 Cent. Schnitt Rosenheim-Verona (D/A/I): 28 Cent
Basel-Chiasso (CH): 66 Cent Lyon-Santhia (F): 63 Cent Die int. Transitlawine sucht sich die “billigste Straße”, tankt im „billigen Inntal“ und missbraucht den Brenner als Trampelpfad – solange wir uns nicht wehren!
► Verordnung des bereits am 10. März 2003 (!) mit LH DDr. Herwig van Staa paktierten „Sektoralen Lkw-Fahrverbotes“ für den
Transport verschiedener Güter wie bspw. Müll, Abfälle, Schrott, Fahrzeuge, Steine etc. nicht nur auf Nordtiroler, sondern auch auf bayerischer, Südtiroler und Welschtiroler/Trentiner Seite. Dazu verweisen wir auf das Urteil des EuGH vom 15.11.2005 ebenso wie auf das Rechtsgutachten von Univ.-Prof. DDR. Heinz Mayer, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien, und zitieren daraus wie folgt: „Der Eingriff in die Transportfreiheit kann umso intensiver sein, als Alternativen für den Lkw-Transit vorhanden sind“. Int. Güterbeförderern stehen eine ganze Reihe von Alternativen schon heute offen: Nach dem „Prinzip des kürzesten Weges“ bspw. die Schweizer Straßen- oder Eisenbahnnetze, die Nutzung der von den Steuerzahlern geschaffenen Kapazitäten im konventionellen, begleitenden und unbegleitenden Eisenbahngüterverkehr über Brenner, Tauern etc.. Mit den alpinen Vereinen für die Umsetzung der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention. Bild: tfA/Zimmermann, 26.05.06, Brennerpass.
► Ein intensives Kontrollprogramm des Lkw-Gütertransitverkehrs im Hinblick auf die rigorose Einhaltung geltender Tonnagelimits, Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitenregelungen, des technischen Zustandes der Lastkraftwagen etc. entlang der Gesamtstrecke. Ebenso sind bisherige Verwaltungsdelikte in Strafdelikte umzuwandeln, um schwerwiegende Verfehlungen entsprechend sanktionieren zu können. Diese strafrechtlichen Sanktionen sind insbesondere auf die versteckten „Auftraggeber“ (Disponenten, Transporteure) anzuwenden, die ihre Fahrer sehr oft durch nicht erfüllbare Aufträge zum Missachten gesetzlicher Regelungen nötigen.

Dies vorausgeschickt beschließt der Gemeinderat von Pfitsch

1. Der Gemeinderat drückt seine ablehnende Haltung gegenüber dem Bau des Brennerbasistunnels und des entsprechenden Probestollens aus.
2. Vor Beginn der Errichtung des Probestollens und des Brennerbasistunnels samt Zulaufstrecken müssen eine Reihe von Maßnahmen zur Transitverkehrsverringerung auf europäischer, staatlicher und Landesebene in Angriff genommen werden.
3. Die Errichtung des Brennerbasistunnels muss an eine dringende signifikante Verringerung des Transitverkehrs auf der Brennerachse u.a. durch Auslastung der bestehenden Eisenbahnlinie geknüpft werden.
4. Vor Baubeginn soll in jedem Fall die betroffene Bevölkerung im Rahmen einer Volksabstimmung befragt werden.

Die Gemeinderäte der Union für Südtirol
Ernst Delueg
Anton Volgger

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