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Recht auf Muttersprache: Union für Südtirol verlangt Bestrafung der Carabinieri

Die Union für Südtirol verlangt die Bestrafung der Carabinieribeamten, die in den jüngsten durch eine Tonbandaufnahme bekannt gewordenen Fall der Verletzung des Rechtes auf Gebrauch der deutschen Muttersprache verwickelt sind.
Ein solches Benehmen von Beamten darf nicht toleriert werden und fordert
daher eine lückenlose Aufklärung dieses Vorfalls, betont Parteiobmannstellvertreter Harald Grünbacher.
Grünbacher verweist darauf, dass Parteiobmann Andreas Pöder eine Landtagsanfrage zum Vorfall eingebracht, in der die Landesregierung aufgefordert wird, konkrete Schritte zu setzen, um solche Vorfälle künftig zu unterbinden und das Recht auf Gebrauch der Muttersprache besser zu schützen.
In Südtirol ist die deutsche Sprache der italienischen gleichgestellt und
der Beamte zur Zweisprachigkeit verpflichtet. Dies ist nach dem Dekret D.P.R Nr.574 vom 15.07.1988 geregelt und wurde am 08.05.1989 veröffentlicht, darauf verweist die Union für Südtirol.
Leider wird dieses Recht allzu oft verletzt und missachtet. So beklagen
Bürger immer öfter die Verletzungen des Rechtes auf Gebrauch der Muttersprache. Um Unannehmlichkeiten und endlose Diskussionen vorzubeugen, verzichtet der Bürger nicht selten auf den Gebrauch der Muttersprache. Der Gebrauch der Muttersprache ist ein hart erkämpftes Recht, deshalb ist es sehr wichtig dies stets in Anspruch zu nehmen und Missstände aufzuzeigen.
Es ist nicht annehmbar, dass klare gesetzliche Bestimmungen
ständig verletzt bzw. missachtet werden, betont die Union für Südtirol.


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