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Landesraumordnungsgesetz - bürgerfeindliche Bestimmungen

Bürgerfeindliche Bestimmungen ortet die Union für Südtirol im kürzlich in Kraft getretenen neuen Landesraumordnungsgesetz. Die neuen Bestimmungen weisen auf Durchführungsbestimmungen hin, die noch nicht erlassen sind, betont der Pressesprecher der Union für Südtirol, Holger Gunsch. Damit entstehe ein Rechtsvakuum, in dem z.B. Beherbergungsbetriebe keine Projekte bei den Gemeinden einreichen können, bevor nicht die neuen Durchführungsbestimmungen erlassen sind.
In einer Übergangsbestimmung hätte der Landtag bestimmen sollen, dass solange die neuen Durchführungsbestimmungen nicht erlassen sind, die alten ihre Gültigkeit bewahren.

Weiters hätte man, um Wirtschaftstreibenden Geld zu ersparen, auch eine Übergangsbestimmung vorsehen können, dass Projekte die bereits bei den Gemeinden aufliegen nach dem alten Gesetz abgehandelt werden - oder genau regeln sollen, wie mit diesen Projekten bis zur Verabschiedung der neuen Durchführungsbestimmungen zu verfahren ist, so Gunsch.

Diese Unterlassung wird Auswirkungen auch auf Handwerksbetriebe haben, die bereits sicher geglaubte Aufträge nicht ausführen können, da die Auftraggeber nicht in der Lage sind, die erforderlichen Baukonzessionen zu bekommen.

Wie Pressesprecher Gunsch betont, hat der Landtagsabgeordnete der Union, Andreas Pöder, im Landtag eine Anfrage eingebracht, mit welcher Aufklärung über die rechtlich verworrene Situation verlangt wird.

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