„Ein Steuerstreik ist in der Praxis nicht einfach durchzuführen aber durchaus berechtigt als Form des zivilen Ungehorsams. Man behält nicht einfach eine Steuer zurück, um sich selbst zu bereichern sondern erklärt, die Steuer nicht zu zahlen und auf ein eigens eingerichtetes persönliches Steuerprotest-Konto zu überweisen, um damit einen politischen Protest durchzuführen. Allerdings folgen in der Regeln nur wenige Bürger oder Unternehmer solchen Aufrufen, weil sie naturgemäß steuerrechtliche Konsequenzen fürchten.“
Sollte der Steuerstreik durchgeführt werden, wird die Union einen Vorschlag unterbreiten, wie Südtiroler an dem Protest teilnehmen können, ohne selbst rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.