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Landtagswahlgesetz: Union will Verkleinerung der Landesregierung und Senkung der PolitikkostenDie Reduzierung der Landesregierungsmitglieder von derzeit 11 auf künftig sieben, die Einführung einer früher greifenden Mandatsbeschränkung, eine Wahlkampfkostenregelung und die Ablehnung von mehr Politikerposten durch die fakultative Unvereinbarkeit zwischen Landesregierung und Landtagsmandat sind die zentralen Forderungen der Union für Südtirol zum Landtagswahlgesetz.WieParteiobmann und Landtagsabgeordneter Andreas Pöder erklärte, werde er im Landtag alle verfügbaren Mittel anwenden, um das Landtagswahlgesetz zu verhindern, wenn diese Forderungen nicht erfüllt werden.
Der SVP-Gesetzentwurf dürfe in der vorgelegten Form auf keinen Fall den Landtag passieren, so Pöder.
„Der Gesezentwurf ist auf die SVP-Erfordernisse zurechtgeschneidert. Künftig soll es u.a. 50 statt wie bisher 35 Kandidaten geben – damit will die SVP die Opposition ´totkandidieren´. Die Nichtwählbarkeitsgründe sind im SVP-Entwurf zu lasch ausgelegt, viele der bisherigen Gründe wurden gestrichen. Die vorgesehene fakultative Unvereinbarkeit zwischen Landesregierungssitz und Landtagsmandat eröffnet ein Bezirks- und Verbandsgemauschele sondergleichen“, so Pöder. Darüberhinaus fehle im Gesetzentwurf der SVP eine Mandatsbeschränkung. Die Wahlwerberegeln fehlen gänzlich. Das Landtagswahlgesetz wird nach „altem“ Geschäftsordnungsmodell des Landtages behandelt. Pöder hat selbst einen 69 Artikel umfassenden Gegengesetzentwurf zum von der SVP vorgelegten Vorschlag für ein neues Landtagswahlgesetz eingebracht. Darin sieht der Unions-Abgeordnete unter anderem das reine Verhältniswahlrecht ohne Wahlhürde, Amtszeitbeschränkungen für Landesregierungsmitglieder und Mandatsbeschränkungen für Landtagsabgeordnete, schärfere Regeln gegen Vettern- und Freunderlwirtschaft sowie das Wahlrecht mit 16 vor. Weiters soll die Höchstzahl der Landesregierungsmitglieder auf 7 festgesetzt werden, bzw. 8 wenn ein ladinischer Landesrat gewählt wird und es soll ein Geschlechtervertretungsrecht in der Landesregierung geben. Eine unabhängige Landeswahlbehörde, klare Wahlwerberegeln, die Beibehaltung der Vereinbarkeit von Landesregierungs- und Landtagsmandat sowie die Unvereinbarkeit von Bürgermeister- und Landtagsmandat sind weitere Unterschiede des Pöder-Gesetzentwurfs zum SVP-Vorschlag. Die Grenze für die Nichtwählbarkeit von amtierenden Bürgermeistern soll künftig sogar von derzeit 20.000 Einwohner-Gemeinden auf 5.000 Einwohnergemeinden abgesenkt werden. Auch die Vorlage eines von allen Kandidatinnen und Kandidaten unterzeichneten verbindlichen Wahlprogrammes mit der Kandidatenliste ist im Gesetzentwurf des Unions-Mandatars vorgesehen. Die im SVP-Gesetzentwurf vorgesehene Ad-Hoc-Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung ist Pöder ebenfalls ein Dorn im Auge, in seinem Gesetzentwurf ist eine solche ausgeschlossen. • Verhältniswahlrecht ohne Wahlkreise und Wahlhürden (SVP will Vollmandat, also 2,8-Prozenthürde. • Jede Partei und Liste soll mit Kandidatur Wahlprogramm vorlegen (SVP sieht nichts vor) • Wählen mit 16 (SVP ab 18) • Amtszeitbeschränkung für die Landesregierung 2 Legislaturen (SVP sieht im Gesetz nichts vor) • Mandatsbeschränkung für den Landtag (SVP sieht im Gesetz nichts vor) • Schärfere Unvereinbarkeitsregeln und Nichtwählbarkeitsgründe – auch Maßahmen gegen Vettern- und Freunderlwirtschaft (SVP weicht Nichtwählbarkeitsgründe und Unvereinbarkeit auf und öffnet der Vettern- und Freunderlwirtschaft weiter die Türen) • Geschlechtervetretungsrecht in der Landesregierung (SVP sieht diesbezüglich nichts vor) • Höchstens 7 Landesregierungsmitglieder – oder 8, wenn ein Ladiner mit dabei ist (derzeit gibt es 11 Landesregierungsmitglieder, die SVP lässt im Gesetz die Grenze nach oben offen) • Keine Berufung von Landesräten von außerhalb des Landtages (SVP sieht dies sehr wohl vor) • Klare Regeln für den Wahlkampf, gleichberechtigter Zugang zu den Medien, Wahlwerbeverbot für Organisationen, Gewerkschaften und Verbände. Regeln, um Wahlwerbung durch die Landesregierung mit öffentlichen Geldern selbst zu unterbinden (SVP sieht diesbezüglich überhaupt nichts vor). • KEINE Unvereinbarkeit von Landesregierungsfunktion mit Landtagsmandat (SVP will freiwillige Unvereinbarkeit mit der Möglichkeit in den Landtag zurückzukehren). • Weiterhin Unvereinbarkeit Bürgermeister – Landtagsabgeordnete + Nichtwählbarkeit von amtierenden Bürgermeistern von Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern (derzeit 20.000 Einwohner) – in Südtirol müssen Interessenskonflikte abgebaut werden und nicht neue geschaffen (SVP sieht keine Nichtwählbarkeitshürde vor) • Unabhängige Landeswahlbehörde bestehend aus Richterkollegium (SVP will alles in die Hände der Landesregierung – Abteilung Zentrale Dienste legen) • Einfacher bürokratische Maßnahmen, klarere Vorschriften, Ablehnung der Ad-Hoc-Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung (SVP will auch vereinfachen, sieht aber Ad-Hoc-Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung vor) • Klarere Regeln für die Stimmabgabe im Krankenhäusern und Pflegeheimen (SVP bleibt bei bisheriger Regelung) • Klare Regeln für die Stimmenauszählung um Fehler und Manipulationen zu vermeiden (SVP sieht eine sehr lasche Vorgangsweise bei der Stimmenauszählung vor – Manipulationen und Fehler sind möglich bzw. vorprogrammiert). • Verbot für Landesregierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete mit ihrem Amtstitel für privatwirtschaftliche Produkte zu werben (SVP will dieses Verbot streichen). • Klarere Regeln und Rechte für Listenvertreter (SVP will hier die Rechte eher unklarer definieren, d.h. einer Einschränkung aussetzen.)
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