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Externe Beraterverträge: Auch Zeitung "Repubblica" wundert sich über Südtirols Ausgaben

Auch die Auflagenstarke gesamtstaatlich erscheinende Zeitung La Repubblica wundert sich in ihrem Wochenmagazin „Il venerdí“ über die hohe Zahl von externen Aufträgen und Beraterverträgen des Landes Südtirol und die damit verbundenen hohen Kosten für die Steuerzahler. In dem ganzseitigen Artikel wird unter anderem mehrfach aus dem Bericht des Unions-Landtagsabgeordneten Andreas Pöder zitiert, den dieser als einziges der Mitglieder der Untersuchungskommission des Landtages zu den externen Aufträgen und Beraterverträgen abgegeben hat.
(siehe untenstehenenden Download)

Pöder hatte letzthin auch die Tatsache hinterfragt, dass die offiziellen Zahlen des Landes und die dem römischen Ministerium für Reformen und Innovation in der öffentlichen Verwaltung mitgeteilten Zahlen nicht übereinstimmen.
Laut dem vorliegenden Bericht des Ministeriums für Reformen und Innovation in der öffentlichen Verwaltung für das Jahr 2004 hat Südtirol für dieses Jahr 2004 2.980 Aufträge an 2.600 Berater vergeben und dafür rund 40 Millionen Euro ausgegeben.
Damit wäre Südtirol im Vergleich mit den italienischen Regionen und der Provinz Trient an 17. Stelle, hinsichtlich der 2004 erteilten Auftrage. Wenn man die reelle Zahl 12.190 als Grundlage nimmt, liegt Südtirol noch 7. Stelle.
Allerdings hat die Landesverwaltung daraufhin mitgeteilt, dass der römischen Regierung nur ein Teil der Zahlen mitgeteilt wurde, weil das Ministerium nur nach einem Teil gefragt hätte.
Pöder unterstreicht jedoch erneut, dass man bei jeder Lesart feststellen müsse, dass die Zahl der in Südtirol vergebenen externen Aufträge und Beraterverträge zu hoch ist und die dafür bezahlten Summen jeden Rahmen sprengen: Laut der dem Staat mitgeteilten Zahlen gibt Südtirol im Durchschnitt über 13.700 Euro für jeden einzelnen Beratervertrag aus.
Hinsichtlich der 2004 bezahlten Summen für die externen Aufträge wäre Südtirol im Vergleich zu den anderen Regionen an 8. Stelle – wenn man die offiziell der Regierung mitgeteilten Daten als Grundlage nimmt – das wäre immer noch unverhältnismäßig weit vorne. Südtirol hat laut der Auflistung des Ministeriums 2004 2.911 Beraterverträge bezahlt und dafür rund 40 Millionen Euro (genau 29.956.407) ausgegeben – das wären im Durchschnitt 13.726 Euro je Vertrag. Im Vergleich dazu gibt die Lombardei 3.900 Euro je Vertrag aus, die Provinz Trient gibt im Durchschnitt für einen externen Beratervertrag weniger die Hälfte der Durchschnittssumme Südtirols aus, 6.000 Euro.
Laut den offiziellen in Südtirol vorliegenden Daten hat die Landesregierung jedoch im Jahr 12.190 externe Aufträge und Beraterverträge im Umfang von 86,9 Millionen Euro vergeben, unterstreicht Pöder. Damit liegt Südtirol hinsichtlich der bezahlten Summe an 6. Stelle. Im Durschnitt würde man für den Beratervertrag 7.133 Euro zahlen, damit liegt man immer noch vor den anderen Regionen.

Dies geht auch aus dem Abschlussbericht Pöders zur Arbeit der Untersuchungskommission des Landtages über die externen Aufträge und Beraterverträge hervor. Die Daten stammen aus einer von der Landesregierung selbst den Kommissionsmitgliedern übergebenen Liste.
Nimmt man diese reelle Zahl als Grundlage, liegt Südtirol nicht nur

Pöder: „Es ist nicht ganz klar, wie die Zahlendifferenz zustande kommt. Möglicherweise teilt man nur einen Teil der externen Aufträge mit, also nur jene, die man im engsten Sinne als Berater bezeichnen kann, und unterschlägt den ganzen großen Rest. Oder man will nicht im Vergleich mit den anderen Regionen als verschwenderisch im Umgang mit Beraterverträgen und Steuergeldern erscheinen. Jedenfalls besteht Aufklärungsbedarf! Ich will wissen, wie man zur Differenz kommt?“

Als einziges Mitglied der Untersuchungskommission des Landtages zu den externe Beraterverträgen hat der Landtagsabgeordnete der Union für Südtirol einen abschließenden Bericht vorgelegt.
In diesem Bericht kritisiert Pöder sowohl Umfang als auch Vergabepraxis und wirft der Landesregierung Verschwendung öffentlicher Gelder vor.
Pöder fordert auch eine Reform der Untersuchungskommissionen im Landtag:
• es sollte nicht mehr als 5 Kommissionsmitglieder geben
• jedes Mitglied sollte ein einziges Stimmrecht besitzen
• In Untersuchungskommissionen, deren Auftrag die Untersuchung von Handlungen oder Vorgänge im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung sind, muss ein Vertreter der politischen Minderheit zum Vorsitzenden ernannt werden.

Siehe Aufstellungen aus dem beiliegenden Bericht Pöders zum Abschluss der Unterschungskommission – Zahlen stammen aus den offizielle übermittelten Unterlagen der Landesregierung (Listen, CDs usw.) – sind auch über die Webseite www.provinz.bz.it nachvollziehbar.
Repubblica-Artikel externe Verträge
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