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Wahlgesetzentwurf Union: Kommission lehnt Gesetzentwurf zur Kostenverringerung und gegen die Sesselkleberei ab

Die 1. Gesetzgebungskommission des Südtiroler Landtages hat heute den umfangreichen Gesetzentwurf des Landtagsabgeordneten der Union für Südtirol, Andreas Pöder, zum Landtagswahlgesetz behandelt – und abgelehnt. Nur 1 Kommissionsmitglied (Urzí) hat dafür gestimmt, die anderen Kommissionsmitglieder (Denicoló, Thaler und Klotz) haben dagegen gestimmt. Pöder bedauert, dass die Mehrheit der Kommissionsmitglieder sich damit unter anderem gegen die Amtszeitbeschränkung für die Landesregierung und für Landtagsabgeordnete, gegen die Verringerung der Zahl der Landesregierungsmitglieder und Verringerung der Kosten, gegen eine Wahlkampfregelung, Maßnahmen gegen Klientelismus und Vetternwirtschaft sowie gegen die Senkung des Wahlalters auf 16 ausgesprochen haben.“
„Der Gesetzentwurf wäre eine Chance für die Verringerung der Kosten der Politik, für mehr Erneuerung und gegen die Sesselkleberei, für Maßnahmen gegen die Vetternwirtschaf und auch für die Förderung der Beteiligung junger Menschen am direkten politischen Geschehen und an Entscheidungsprozessen gewesen.“

Pöder kündigt an, die Gesetzesvorlage in Form von Abänderungsanträgen zum Gesetzentwurf der SVP im Plenum einzubringen.

Einige Punkte des 69 Artikel umfassenden Gesetzentwurf des Unions-Abgeordneten:

• Verhältniswahlrecht ohne Wahlkreise und Wahlhürden
• Jede Partei und Liste soll mit Kandidatur Wahlprogramm vorlegen)
• Wählen mit 16
• Amtszeitbeschränkung für die Landesregierung
• Mandatsbeschränkung für den Landtag
• Schärfere Nichtwählbarkeitsregelung
• Geschlechtervetretungsrecht in der Landesregierung
• Höchstens 7 Landesregierungsmitglieder – oder 8, wenn ein Ladiner in die Landesregierung gewählt wird
• Begrenzte Berufung von Landesräten von außerhalb des Landtages
• Klare Regeln für den Wahlkampf, gleichberechtigter Zugang zu den Medien, Wahlwerbeverbot für Organisationen, Gewerkschaften und Verbände. Regeln, um Wahlwerbung durch die Landesregierung mit öffentlichen Geldern selbst zu unterbinden - Wahlkampfkostenregelung
• KEINE Unvereinbarkeit von Landesregierungsfunktion mit Landtagsmandat.
• Weiterhin Unvereinbarkeit Bürgermeister – Landtagsabgeordnete + Nichtwählbarkeit von amtierenden Bürgermeistern von Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern (derzeit 20.000 Einwohner) – in Südtirol müssen Interessenskonflikte abgebaut und nicht neue geschaffen werden
• Unabhängige Landeswahlbehörde bestehend aus Richterkollegium
• Einfacher bürokratische Maßnahmen, klarere Vorschriften, Ablehnung der Ad-Hoc-Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung
• Klarere Regeln für die Stimmabgabe im Krankenhäusern und Pflegeheimen
• Klare Regeln für die Stimmenauszählung um Fehler und Manipulationen zu
• Sanktionierbares Verbot für Landesregierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete mit ihrem Amtstitel für privatwirtschaftliche Produkte zu werben
• Klarere Regeln und Rechte für Listenvertreter

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