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Volksbegehren Union: Knappe Entscheidung in Gesetzgebungskommission

Das von der Union für Südtirol eingebrachte Volksbegehren zur Irap-Senkung, Entlastung der Familien und Senkung der Politikergehälter wurde heute erstmals in der zuständigen dritten Gesetzegsgebungskommission des Südtiroler Landtages behandelt. Erstunterzeichner Andreas Pöder vertrat dabei die Promotorinnen und Promotoren sowie die über 15.000 Unterzeichner des Volksbegehrens. Pöder bezeichnete das Volksbegehren als Chance für den Südtiroler Landtag, wichtige Entlastungsmaßnahmen für die Unternehmen, eine Erhöhung der Familienförderung und die Reduzierung der Kosten der Politik zu beschließen.
Bei der Abstimmung über das Volksbegehren kam es zu einer Pattsituation – zwei oppositionelle Kommissionsmitglieder stimmten dafür, zwei SVP-Kommissionsmitglieder stimmten dagegen und der Kommissionsvorsitzende enthielt sich. Damit wurde hat das Volksbegehren in der Kommission keine Mehrheit gefunden, wurde jedoch gleichzeitig für zulässig erklärt und wird jetzt direkt an den Landtag weitergeleitet. Dieser muss innerhalb der nächsten Monate über das Volksbegehren debattieren und entscheiden.


Bereits im März hat die Union das Volksbegehren samt Unterschriften im Landtag abgegeben.

Das Volksbegehren beinhaltet Thematiken, über die es laut Südtiroler Volksabstimmungsgesetz und laut Verfassung keine Volksabstimmung geben darf: Steuerfragen, Haushaltsfragen und die Thematik Politikerbezüge.

Inhalt des Volksbegehrens:

Das Volksbegehren ist ein Gesetzentwurf mit 8 Artikeln.

Darin fordern die Promotoren
• die Senkung von Landessteuern als entlastende Maßnahmen sowohl für Arbeitnehmer als auch für kleinere und mittlere Selbständige (Senkung der Autosteuer, Abschaffung der Landesumschreibesteuer, Senkung der Wertschöpfungssteuer IRAP).
• als familienentlastende Maßnahme wird die Abschaffung des Sanitätstickets gefordert.
• zudem wird die Verdoppelung des Landeskindergeldes von derzeit 80 Euro im Monat auf 160 Euro und die Reduzierung der Einkommenshöchstgrenze von 80.000 Euro auf 60.000 Euro vorgeschlagen.
• weiters wird die Reduzierung der Politikergehälter um 30 Prozent vorgesehen.

Was passiert jetzt mit dem Volksbegehren
Der Gesetzentwurf einen ganz „normalen“ gesetzgeberischen Weg im Landtag und muss im Landtagsplenum debattiert und abgestimmt werden. Er kann geändert, abgelehnt oder angenommen werden.


Unterschied Volksabstimmungsanträge und Volksbegehren:
- Die Volksabstimmungsanträge sind ebenso wie das Volksbegehren Gesetzentwürfe. Über die Volksabstimmungsanträge stimmt direkt das Volk ab (außer der Landtag genehmigt aus eigener Initiative die Volksabstimmungsgesetzentwürfe vorher, dann ist eine Volksabstimmung natürlich nicht mehr nötig). Stimmen mindestens 40 Prozent der Wählerinnen und Wähler ab und stimmt die Mehrheit für den jeweiligen Antrag, dann tritt der Volksabstimmungsantrag als Landesgesetz in Kraft.
- Das Volksbegehren wird nur vom Landtag behandelt – wie ein normaler Landesgesetzentwurf. Er kann vom Landtag angenommen, abgelehnt oder geändert angenommen werden. Im Volksbegehren können Themen enthalten sein, über die es laut Verfassung und Gesetz keine Volksabstimmung geben darf.

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