Auf der Anti-Transit-Kundgebung auf der Autobahn am Brenner im Jahr 2006 wurde das Brenner-Memorandum vom Transitforum Austria-Tirol und von einer Vielzahl von Südtiroler und Nordtiroler Großvereinen und Verbänden vorgelegt und verabschiedet.
„Es wäre wichtig, wenn der Südtiroler Landtag das fundierte Brenner-Memorandum unterstützen und sich zu eigen machen würde. Das sektorale Fahrverbot und insbesondere die Wegekostenrichtlinie wären denkbare kurz- und mittelfristige Lösungsansätze. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Aufhebungsurteil zum ersten sektoralen Fahrverbot des Bundeslandes Tirol ausdrücklich festgehalten, dass die Tiroler Landesregierung eigentlich verpflichtet war, im Sinne der Gesundheit der Bürger zu handeln“, so Grünbacher Harald.
Die zentralen Forderungen des Brennermemorandum sind:
-Ausdehnung des Lkw-Nachtfahrverbotes auf die Strecke Rosenheim – Verona zum Schutz der Bevölkerung und Wirtschaft vor unzulässigen Schadstoff- und Lärmbelastungen sowie zum Schutz der international tätigen Berufskraftfahrer.
-Anpassung der Lkw/km-Tarife auf bayerischer, Südtiroler und Welschtiroler/ Trentiner Seite auf das Niveau von Nordtirol bzw. der Schweiz im Rahmen der geltenden EU-Wegekostenrichtlinie. Die Erlöse sollen in die Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsqualität investiert werden (bspw. in Lärmschutz an Autobahnen, Schnellstraßen und Eisenbahn oder in die „Umrüstung von in der regionalen Versorgung tätigen Lkws, die nicht wie Transit-Lkw alle 2,5 bis 3 Jahre ausgetauscht werden etc.).
Lkw/km: Rosenheim-Kufstein: 12,5 Cent; Kufstein-Brenner: 65 Cent; Brenner-Verona: 13,5 Cent. Schnitt Rosenheim-Verona (D/A/I): 28 Cent
Basel-Chiasso (CH): 66 Cent Lyon-Santhia (F): 63 Cent Die int. Transitlawine sucht sich die “billigste Straße”, tankt im „billigen Inntal“ und missbraucht den Brenner als Trampelpfad – solange wir uns nicht wehren!
-Verordnung des bereits am 10. März 2003 (!) mit LH DDr. Herwig van Staa paktierten „Sektoralen Lkw-Fahrverbotes“ für den
Transport verschiedener Güter wie bspw. Müll, Abfälle, Schrott, Fahrzeuge, Steine etc. nicht nur auf Nordtiroler, sondern auch auf bayerischer, Südtiroler und Welschtiroler/Trentiner Seite. Dazu verweisen wir auf das Urteil des EuGH vom 15.11.2005 ebenso wie auf das Rechtsgutachten von Univ.-Prof. DDR. Heinz Mayer, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien, und zitieren daraus wie folgt: „Der Eingriff in die Transportfreiheit kann umso intensiver sein, als Alternativen für den Lkw-Transit vorhanden sind“. Int. Güterbeförderern stehen eine ganze Reihe von Alternativen schon heute offen: Nach dem „Prinzip des kürzesten Weges“ bspw. die Schweizer Straßen- oder Eisenbahnnetze, die Nutzung der von den Steuerzahlern geschaffenen Kapazitäten im konventionellen, begleitenden und unbegleitenden Eisenbahngüterverkehr über Brenner, Tauern etc.. Mit den alpinen Vereinen für die Umsetzung der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention. Bild: tfA/Zimmermann, 26.05.06, Brennerpass.
-Ein intensives Kontrollprogramm des Lkw-Gütertransitverkehrs im Hinblick auf die rigorose Einhaltung geltender Tonnagelimits, Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitenregelungen, des technischen Zustandes der Lastkraftwagen etc. entlang der Gesamtstrecke. Ebenso sind bisherige Verwaltungsdelikte in Strafdelikte umzuwandeln, um schwerwiegende Verfehlungen entsprechend sanktionieren zu können. Diese strafrechtlichen Sanktionen sind insbesondere auf die versteckten „Auftraggeber“ (Disponenten, Transporteure) anzuwenden, die ihre Fahrer sehr oft durch nicht erfüllbare Aufträge zum Missachten gesetzlicher Regelungen nötigen.
Parteiobmannstellvertreter und Bezirksobmann
der Union für Südtirol im Pustertal
Harald Grünbacher