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Der Regionalrats-Trick der SVPDie SVP plant beim neuen Landtagswahlgesetz ein Ausweichen auf den Regionalrat, wenn sie im Landtag mit ihrem Gesetzesvorschlag nicht durchkommt. Wie der Parteiobmann und Landtagsabgeordnete der Union für Südtirol, Andreas Pöder, in Erfahrung bringen konnte, will die SVP mit diesem Trick ihre Forderungen über den Regionalrat durchsetzen. Die entsprechenden Schritte sollen bereits im Oktober gesetzt werden.Zur Erklärung: Im Landtag liegen 1.300 Abänderungsanträge und mehrere 1.000 Seiten umfassende Tagesordnungsanträge zum Landtagswahlgesetzentwurf der SVP vor, um diesen zu verhindern.
Allein die Union hat 450 Abänderungsanträge und Tagesordnungsanträge von insgesamt fast 2.000 Seiten eingebracht. Unions-Mandatar Pöder will damit die Absicht der SVP verhindern, durch das neue Wahlgesetz die eigene Mehrheit abzusichern und insgesamt 10 neue Posten zu schaffen. Als nicht verhandelbare Bedingungen verlangt die Union die Streichung der fakultativen Unvereinbarkeit zwischen Landtag und Landesregierung (mit welcher 10 neue Posten geschaffen würden), die Senkung der Zahl der Landesregierungsmitglieder von derzeit 11 auf künftig sieben, die sofort greifende Mandatsbeschränkung für Landesregierung und Landtag sowie eine Wahlkampfkostenregelung.
Pöder bezeichnet die Blockademaßnahmen als „demokratiepolitische Notwehr“: „Die SVP will ein Gesetz zurechtzimmern, das ihr gleich viel Mandate bei weniger Stimmen und mehr lukrative Politikerposten bescheren soll. Allein die fakultative Unvereinbarkeit würde die Steuerzahler 8 Millionen Euro mehr in der kommenden Legislaturperiode kosten. Der Regionalrats-Trick: Im Landtag wird es angesichts der Blockade durch einige Oppositionsvertreter für die SVP schwer, das Landtagswahlgesetz rechtzeitig zu verabschieden. Wenn das neue Gesetz nicht innerhalb Dezember verabschiedet wird, muss man die Landtagswahl im kommenden Jahr mit dem bisher für Regionalratswahlen geltenden Wahlgesetz (wie bereits 2003) abwickeln. Die SVP will nun dieses bisher geltende Regionalwahlgesetz im Regionalrat zu ihren Gunsten abändern, um doch noch zu ihren Vorteilen zu kommen. Im Regionalrat gibt es die demokratiepolitisch höchst umstrittene und von der Opposition stets bekämpfte „Prinzipienabstimmung“, mit welcher das Regionalratspräsidium Obstruktionsversuche zumindest teilweise abschmettern kann. Pöder zum SVP-Plan: „Das ist ein weiterer übler Trick der SVP, sich über das Wahlgesetz Posten- und Mandatsvorteile herauszuholen. Dagegen gibt es Mittel und Wege, die man beschreiten kann. Da mache ich mir vorerst wenig Sorgen. Rechtlich gesehen ist die Absicht der SVP ein Nonsens: Die letzte Reform des Autonomiestatuts vor den letzten Landtagswahlen 2003 hat die Regionalwahlen abgeschafft und daraus Landtagswahlen gemacht. Die Landtage sind seitdem alleine für die Landtagswahlgesetzgebung zuständig. Es gibt in dem Verfassungsgesetz zur Reform des Autonomiestatuts die Übergangsbestimmung, dass das alte Regionalwahlgesetz angewandt wird, solange die Landtage keine eigenen Gesetze beschlossen haben. Der Trentiner Landtag hat bereits ein eigenes Landtagswahlgesetz. Auch der Südtiroler Landtag hat 2002 mit eigenem Gesetz bestimmt, dass die anwendbaren Artikel des früheren Regionalwahlgesetzes für die Landtagswahlen (2003) angewendet werden. Es ist also klar, dass es nur mehr Landtagswahlen und keine Regionalratswahlen gibt. Ebenso ist klar, dass es demnach kein Regionalwahlgesetz mehr gibt bzw. dieses auch nicht mehr vom Regionalrat geändert werden kann – der Regionalrat hat KEINE Wahlgesetzgebungsbefugnis mehr. Wenn es also zu keinem neuen Landtagswahlgesetz kommt, müssen die alten Bestimmungen des früheren Regionalwahlgesetzes angewandt werden. Eine Änderung dieses Regionalwahlgesetzes ist im Regionalrat nicht möglich, einzig und allein der Landtag hat dazu die Befugnis. Also wäre der SVP-Trick über den Regionalrat regelrecht gegen das Autonomiestatut gerichtet und somit verfassungswidrig.“ Pöder warnt die SVP vor dem Versuch, diesen ungesetzlichen Weg zu beschreiten: „Wir werden uns zu wehren wissen. Die SVP soll endlich einsehen, dass sie ihren Landtagswahlgesetzentwurf zurückziehen bzw. bis zum Ende der Legislaturperiode aussetzen soll und mit der Opposition einen neuen technischen Landtagswahlgesetzentwurf vereinbaren muss, wenn der Landtag ein neues Gesetz beschließen soll.“
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Union für Südtirol
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