Auf diesem Merkblatt ist Art. 1 des Dekretes des Präsidenten der Republik Nr. 574 vom 15.07.1988 abgedruckt, welcher die gesetzliche Grundlage für den Gebrauch der Muttersprache bildet.
Angeführt ist auch die Nummer der Beschwerdestelle des Landes, die angerufen werden kann, wenn man sich in seinem Recht zum Gebrauch der Muttersprache verletzt fühlt.
Die Vorderseite trägt die Aufschrift „Meine Muttersprache ist Deutsch“, „Ich mache von meinem Recht, Deutsch zu sprechen, gebrauch!“
Auf der Rückseite wird auf das zuständige Dekret D.P.R. Nr.574 vom 1988 verwiesen.
Das Merkblatt ist kostenlos bei allen Funktionären der Union für Südtirol, dem Landtagsfraktionsbüro der Union für Südtirol, Südtirolerstraße 13, 39100 Bozen, telefonisch unter 0471 976630 oder über eine E-Mail an union@unionfs.com erhältlich.
Harald Grünbacher
Kontakt: 347 2574219
E-Post: harald.gruenbacher@unionfs.com