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SVP Parteienfinanzierungsgesetz in Rom: Union hat dies bereits vor einem Monat aufgedeckt.

Bereits vor einem Monat hat die Union die Medien und die Öffentlichkeit auf eine skandalöse Vorgangsweise der SVP in Rom aufmerksam gemacht: Auf der Tagesordnung der römischen Abgeordnetenkammer steht ein von der SVP mit einigen Partnern aus der Regierungskoaltion eingebrachter Gesetzentwurf, mit dem ein Termin für die Parteienfinanzierung verschoben werden soll. Darauf weist der Generalsekretär der Union für Südtirol, Roland Stauder, hin. Die zuständige Gesetzgebungskommission der Kammer hat dazu bereits Ja gesagt.
Der Gesetzentwurf wurde am 20. September 2006 von SVP-Parlamentarier Siegfried Brugger als Erstunterzeichner eingebracht. Er wartet auf die Verabschiedung durch die Kammer und dann durch den Senat.
Offenbar hat einer der SVP-Partner oder die SVP selbst es versäumt, den Antrag um Wahlkampfkostenrückerstattung für die letzten Parlamentswahlen im April 2006 termingerecht einzureichen. Damit ist die betreffende Partei für die gesamte Legislatur von der höchst lukrativen Wahlkampfkostenrückerstattung ausgeschlossen. Allein die SVP erhält jährlich als Wahlkampfkostenrückerstattung für die Parlamentswahlen mehr als 800.000 Euro, erklärt Stauder.

„Im geltenden Gesetz zur Wahlkampfkostenrückerstattung ist eindeutig geregelt, dass innerhalb von 10 Tagen nach Hinterlegung der Kandidatenlisten für die Parlamentswahlen auch die Wahlkampfkostenrückerstattung beantragt werden muss. Wer den Termin versäumt, kriegt kein Geld. Der SVP-Gesetzentwurf sieht nun vor, dass der Termin verschoben wird, auf 30 Tage nach Inkrafttreten dieses Gesetzentwurfes, wenn er denn vom Parlament genehmigt werden sollte. Damit könnte die Partei, welche den Termin versäumt hat, nochmals einen Antrag stellen und würde das gesamte ihr zustehende Geld ausbezahlt bekommen.“

Diese Vorgangsweise bezeichnet Stauder als „Schlag ins Gesicht für alle Bürger“, denen niemand eine Terminverlängerung gewährt, wenn sie einen Termin zum Steuerzahlen oder einen wichtigen Gesuchstermin versäumen. Ein Beispiel: Eine alleinerziehende Frau im Vinschgau mit mehreren Kindern und sehr geringem Einkommen hat es versäumt, rechtzeitig um das Mietgeld neu anzusuchen. Sie hatte keine Chance diesen Fehler wieder gut zu machen, das Mitgeld erhält sie nicht!
„Parteien und Politiker richten es sich immer so, wie sie es brauchen. Dass die SVP in Rom dieses Spiel mitmacht, ist mehr als bedenklich. Sie ist offenbar schon integrativer Bestandteil der italienischen Parteienlandschaft, dass sie derartigen Polit-Machenschaften selbst mitmacht oder betreibt.“

Mit der Bitte um Veröffentlichung
Dr. Roland Stauder
Tel. 333 4066826

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