Pöder fordert die SVP auf, ihre sture Haltung endlich aufzugeben und einzusehen,
dass ihre Vorgangsweise in Sachen Landtagswahlgesetz bislang falsch war.
„Mit ihrem Gesetzentwurf kommt die SVP nicht durch, ein mit SVP-Wünschen
angereichertes technisches Gesetz wird zumindest von der Union nicht akzeptiert.
Deshalb ist es sinnvoll, mit einem einfachen technischen Gesetz wie 2003 die
verfahrene Situation zu lösen.“
Die Obstruktion gegen das Landtagswahlgesetz der SVP bezeichnet Pöder als
„demokratiepolitische Notwehr gegen den Versuch der SVP, das Wahlgesetz auf
eigene Erfordernisse zurechtzuschneidern und die Zahl der Posten und damit die
Politikkosten nach oben zu schrauben. Allein die durch die von der SVP gewollte
Unvereinbarkeit zwischen Landtags- und Landesregierungsmandat neu geschaffenen Posten würden in der kommenden Legislaturperiode 8 Millionen Euro mehr kosten.“
Der SVP wirft Pöder ein gestörtes Verhältnis zur Demokratie vor: „Die SVP hat in
dieser sensiblen Frage vor der Hinterlegung des eigenen Wahlgesetzentwurfes keine Gespräche mit den anderen Parteien gesucht. Dabei würde es zum guten
demokratiepolitischen Stil gehören, sich vor der Vorlegung eines
Wahlgesetzentwurfes mit den anderen Parteien ernsthaft und offiziell zu
unterhalten, um gegebenenfalls zu einem Konsens zu kommen.“
Die Obstruktion der Union richtete sich nicht gegen das Grund bzw. Vollmandat
betreiben. Pöder: „Die Union ist mittlerweile der Meinung, dass das Vollmandat
als Voraussetzung für den Einzug in den Landtag nicht unbedingt falsch wäre.
Mindestens 8.000 Stimmen sollte eine Partei schon erhalten müssen, um in den
Landtag einzuziehen.“
Die Obstruktion der Union richtet sich gegen die Einführung der fakultativen
Unvereinbarkeit mit bis zu 10 neuen Politikerposten. Zudem sind die Einführung
einer Wahlkampfkostendeckelung und die Verringerung der Zahl der
Landesregierungsmitglieder von 11 auf 7 nicht verhandelbare Forderungen der
Union.
„Lediglich ein kurzes technisches Gesetz wird von der Union akzeptiert, wie es
im Jahr 2003 verabschiedet wurde. Nach den nächsten Landtagswahlen sollten dann alle Parteien gleich zu Beginn der Legislaturperiode über eine Wahlrechtsreform diskutieren und eine gemeinsame Vorgangsweise einleiten.“