
Zivildiener als Jäger
Laut Staatsgesetz Nr. 230/1998 dürfen Zivildienstleistende keinen Waffenpass erhalten und können demnach u.a. auch nicht Jäger werden.
Nach der Abschaffung der Militärpflicht sollte auch dieses Verbot - zumindest zur Ausübung der Jagd und hinsichtlich der Zulassung zu Schießübungen für die Jägerprüfung - aufgehoben werden.
Es gibt bereits eine Ausnahmebestimmung für all jene, die vom Militärdienst „befreit“ wurden. Diese müssen, um zu den Schießübungen zur Erlangung der Jägerprüfung zugelassen zu werden, eine Eignungsprüfung bei einem Schießstand des U.I.T.S. ablegen müssen.
Dies vorausgeschickt beschließt der Südtiroler Landtag
1. Der Landtag spricht sich für die Aufhebung des Verbotes zur Erlangung eines Waffenpasses für Zivildienstleistende aus.
2. Die Landesregierung und die Südtiroler Parlamentarier in Rom werden aufgefordert, mit Nachdruck die Möglichkeit einzufordern, dass Südtiroler Zivildienstleistende - insbesondere für die Ausübung der Jag – einen Waffenpass erhalten können.
L.Abg. Andreas Pöder
L.Abg. Dr. Eva Klotz

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