
Beschlussantrag zum Landesgesetzentwurf 45/05
Freier Eintritt für Schulklassen in Landesmuseen und sonstige Einrichtungen des Landes
Freie Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel bei Schul- bzw. Lehrausflügen und Lehrfahrten
Die Schüler von Schulklassen, die im Rahmen von Schulausflügen bzw. Lehrfahrten Landesmuseen oder ähnliche Einrichtungen besuchen, müssen zum einen die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie die Eintrittskarten in genannte Einrichtungen selbst bezahlen.
Nachdem es sich um Fahrten bzw. Besuche im Rahmen des Lehrprogramms handelt, sollte das Land für diese Zwecke die kostenlose Benutzung der eigenen oder konventionierten öffentlichen Verkehrsmittel oder Einrichtungen ermöglichen.
Diesem Beispiel könnten und sollten auch die Gemeinden mit ihren Einrichtungen bzw. bei der Benutzung öffentlicher Strukturen (Eislaufplätze, Schwimmbäder usw.) folgen.
Dies vorausgeschickt beschließt der Südtiroler Landtag
1. Die Landesregierung wird aufgefordert die rechtlichen und verwaltungstechnischen Voraussetzungen dafür zu setzen, dass Schulklassen bei Fahrten bzw. Besuchen von Landesmuseen oder anderer landeseigener Einrichtungen im Rahmen des Lehrprogramms die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos benutzen bzw. die genannten Einrichtungen kostenlos besuchen können.
2. Die Landesregierung sollte ähnliche Maßnahmen auch den Gemeinden empfehlen.
L. Abg. Andreas Pöder
L.Abg. Dr. Eva Klotz Dienstag, 22. Juni 2004

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