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Reduzierung der Landesbeteiligungen an Gesellschaften und Körperschaften

Mit diesem Beschlussantrag wird der weitgehende Rückzuge des Landes aus Privatgesellschaften und Privatunternehmen sowie privaten oder halböffentlichen Körperschaften gefordert. Das Land soll einerseits die zu starke und teils wettbewerbsverzerrende Einflussnahme in bestimmten Privatgesellschaften und in der Privatwirtschaft zurückschrauben und andererseits Geldmittel für Familienförderung und Sozialmaßnahmen freimachen.
Das Land Südtirol ist derzeit an einer Reihe von privaten Gesellschaften oder Unternehmen beteiligt.
Die höchstmögliche Beteiligung soll künftig bei 10 % liegen, neue Beteiligungen oder Kapitalaufstockungen sollen vorläufig keine mehr beschlossen werden.
Mit dem Abbau der Landesbeteiligungen würden marktwirtschaftliche Regeln wieder vorrangig sowie das Risiko des Steuergeldverlustes reduziert.

Dies vorausgeschickt beschließt der Südtiroler Landtag

1. Die Landesregierung wird beauftragt, ein Konzept für den Abbau der Beteiligungen des Landes an privatrechtlichen Gesellschaften und Körperschaften zu erarbeiten und in Durchführung zu bringen.
2. Die Obergrenze der Landesbeteiligung an privatrechtlichen Gesellschaften und Körperschaften soll auf 10 Prozent abgesenkt werden.
3. Es werden keine neuen Beteiligungen sowie Kapitalerhöhungen beschlossen.
4. Die Anteile folgender Gesellschaften sollen abgestoßen werden: Central-Parking; Flughafen Cat. Verona,Flughafen Dolom. BZ, Teatro Stabile BZ, BIC, Brennercom, Interbrennero, STA, STR, SMG.
5. Die Mittel aus dem Verkauf von Anteilen werden der förderung der Familien und sozialpolitischen Maßnahmen zugeführt.



L.Abg. Andreas Pöder



L.Abg. Dr. Eva Klotz Dienstag, 22. Juni 2004

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