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Verringerung der Müllgebühren für Familien mit Kleinkindern

Es gibt einige wenige Gemeinden in Südtirol, die für Familien mit Kleinkindern eine Reduzierung der Müllgebühren vorsehen.
Diese Praxis sollte auf alle Gemeinden Südtirols ausgedehnt werden.
Sofort nach der Geburt eines Kindes und der meldeamtlichen Registrierung in der betreffenden Wohngemeinde sollte die Gemeinde die Müllgebühren für den betreffenden Haushalt befristet auf die ersten drei Lebensjahre des Kleinkindes um mindestens die Hälfte reduzieren. Dies ist den Eltern in schriftlicher Form mitzuteilen.
Gerade der Umstand, dass Familien in den ersten Lebensjahren eines Kindes vor allem durch den Gebrauch von Windeln zusätzliche finanzielle Belastungen zu tragen haben und durch die zusätzlich anfallende Müllmenge diese Belastungen weiter ansteigen, sollte man diesen Familien entgegenkommen.
Familien dürfen für das Kinderkriegen nicht noch hinsichtlich Gebühren und Abgaben zusätzlich belastet werden.
Die Gemeinden würden den Familien mit einer derartigen Maßnahme eine kleine aber notwendige finanzielle Entlastung bieten.

Dies vorausgeschickt beschließt der Südtiroler Landtag

1. Der Landtag spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass alle Südtiroler Gemeinden den Familien mit Kleinkindern eine finanziell sinnvolle Reduzierung der Müllgebühren befristet auf die ersten drei Lebensjahre eines Kindes gewähren.
2. Die Landesregierung wird beauftragt, diesbezüglich auf die Gemeindeverwaltungen einzuwirken.


L.Abg. Andreas Pöder


L.Abg. Dr. Eva Klotz Dienstag, 22. Juni 2004


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