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Zivildiener/Jagdrecht: Gesetzgebungskommission genehmigt Begehrensgesetzentwurf

Einen Begehrensgesetzentwurf der UNION FÜR SÜDTIROL, mit welchem ehemaligen Zivildienern das Jagdrecht oder die Ausübung des Schießsports ermöglicht werden soll, wurde heute von der 1. Gesetzgebungskommission des Landtages genehmigt. Wie der Landtagsabgeordnete Andreas Pöder als Ersteinbringer des Gesetzentwurfes im Zuge der Debatte den Kommissionsmitgliedern erklärte, ziele der Begehrensgesetzentwurf darauf ab, das so genannte Zivildienergesetz von 1998 geringfügig geändert wird, um ehemaligen Zivildienern den Erwerb, das Tragen und das Benutzen von Waffen zu reinen Jagd- oder Sportzwecken zu ermöglichen.
„Nach der Aussetzung der Militärpflicht sollte auch dieses Verbot - zumindest zur Ausübung der Jagd und hinsichtlich der Zulassung zu Schießübungen für die Jägerprüfung - aufgehoben werden. Der Landtag habe zwar keine direkte Zuständigkeit in dieser Frage, er sollte jedoch mittels Begehrensgesetzentwurf die Aufforderung an das römische Parlament richten, die entsprechende Gesetzesänderung zu beschließen. Die Jagd ist kulturell und als Tradition in der Bevölkerung verwurzelt. Als einerseits kulturelle und traditionelle Aktivität und andererseits als Hege und Kontrolle des Wildbestandes ist die Jagd gesetzlich genau geregelt – ja sogar vorgeschrieben. Weder der Schießsport noch die Jagd haben irgendetwas mit dem Gebrauch von Schusswaffen gegen Menschen zu tun.“

Die Ausübung des Schießsports habe eine lange Tradition und sei auch aufgrund des hohen internationalen Stellenwertes nicht als Waffengebrauch im herkömmlichen Sinne zu betrachten, so Pöder weiter. Schießwettbewerbe in den unterschiedlichsten Formen und mit den unterschiedlichsten Waffen – auch schweren Schusswaffen – seien anerkannte und beliebte Disziplinen bei Olympischen Spielen. Der Gebrauch von Schusswaffen für sportliche Zwecke widerspreche somit nicht dem ausdrücklich friedlichen Zwecken dienenden olympischen Geist.

„Die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen erfolgte durch die Betroffenen unter anderem aufgrund der Weigerung, das Benutzen von gegen Menschen gerichteten Waffen zu erlernen bzw. selbst zu praktizieren.
Eine grundsätzliche Ablehnung des Schießsports und der Jagdtätigkeit war damit zu keiner Zeit beabsichtigt und verbunden.
Es gibt viele Fälle von ehemaligen Wehrdienstverweigerern, die sich in keinster Weise bewusst waren und die in keinster Weise beabsichtigten, durch ihre Wehrdienstverweigerung auch das Tragen und Benutzen von Waffen zu Sport bzw. Jagdzwecken abzulehnen und auszuschließen.“

Pöder hat den Gesetzentwurf in Absprache mit der neu gegründeten Interessensgruppe „Jagdrecht für Zivildiener“ eingebracht, die in den vergangenen Wochen und Monaten bei verschiedenen Stellen in Südtirol ihr Anliegen vorgebracht hatten.
In Südtirol gebe es schätzungsweise 200 bis 300 ehemalige Zivildiener, die Jäger werden möchten und eine unbekannte Zahl von ehemaligen Zivildienern, die Schießsportler werden möchten.

Der weitere Weg des Begehrensgesetzentwurfes: Er wird im Plenum des Landtages diskutiert. Sollte er dort gutgeheißen werden, wird der Begehrensgesetzentwurf an das römische Parlament übermittelt. Mehrere Südtiroler Parlamentarier haben bereits ihre Unterstützung des Anliegens zugesichert.



Begehrensgesetzentwurf Bericht Zivildiener Jagd
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Begehrensgesetzentwurf Zivildiener Jagd
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