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Zivildiener als Jäger und Sportschützen:
Begehrensgesetzentwurf genehmigt

Ehemalige Zivildiener sollten künftig Jäger oder Sportschützen sein dürfen.
Einen entsprechenden Begehrensgesetzentwurf der Union für Südtirol hat der Südtiroler Landtag heute genehmigt. Der vom Landtagsabgeordneten Andreas Pöder vorgelegte Begehrensgesetzentwurf sieht vor, dass das strenge Verbot des Waffentragens für ehemalige Zivildiener gelockert und künftig eine Ausnahmebestimmung für Jagd- oder Sportzwecke eingeführt wird. Der Begehrensgesetzentwurf wird als Gesetzentwurf dem Parlament vorgelegt und muss von diesem behandelt werden.
Wie Pöder im Rahmen der längeren Debatte zum Gesetzentwurf ausführte, gibt es in Südtirol eine ganze Reihe ehemaliger Zivildiener, die gerne Jäger oder Sportschützen werden würden. Viele seien sich ursprünglich nicht bewusst gewesen, dass die Ausübung des Zivildienstes auch ein Verbot des Waffentragens für Jagd- oder Sportzwecke beinhaltet. Nach der Abschaffung des Pflicht-Militärdienstes und auch des Pflicht-Zivildienstes sei es an der Zeit, die strenge Regelung zu lockern, so Pöder.


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