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Gemeinderäte: Union geht in Landtag und Region gegen Knebel-Bestimmungen in Geschäftsordnungen vor

Eingaben bei Landesregierung und Regionalausschuss
Die Union für Südtirol fordert in zwei Eingaben im Landtag und im Regionalrat die Landesregierung und den Regionalausschuss auf, gegen die ungesetzlichen Bestimmungen der Geschäftsordnungen vieler Südtiroler Gemeinden vorzugehen, mit denen die Rechte der einzelnen Gemeinderäte erheblich eingeschränkt werden. Bei der jüngsten Geschäftsordnungsreform in den Südtiroler Gemeinden hat die SVP auf Vorschlag des Gemeindenverbandes in vielen Gemeinden beschlossen, dass künftig Anträge, Tagesordnungen und Beschlussanträge der Gemeinderäte einfach mit Mehrheitsbeschluss von der Tagesordnung genommen oder vertagt werden können.
Der Landtagsabgeordnete der Union, Andreas Pöder, bezeichnet die Regelung in den Geschäftsordnungen als „Knebelbestimmung.“
„Welchen Sinn hat die Funktion eines Oppositionsgemeinderates, wenn die Mehrheit seine Anträge einfach mit Beschluss von der Tagesordnung nimmt, ohne sie zu behandeln. Damit umgeht sie die Pflicht, sich mit der Materie zu befassen und schafft sich unbequeme Anträge und Vorschläge, denen nur aus Parteilogik nicht zustimmen will, bequem und ohne große Diskussion vom Hals. Der Regionalausschuss und die Landesregierung müssen handel“, fordert Pöder.
Der Unions-Mandatar verweist auf die vom Bereichssprecher der Union für Gemeindepolitik, Eduard Stoll, eingeholte Stellungnahme der Landesabteilung für Örtliche Körperschaften. Diese stellt klar, dass die in die Geschäftsordnungen geschmuggelte Möglichkeit, Beschlussanträge und sonstige Anträge der Gemeinderäte mit Mehrheitsbeschluss von der Tagesordnung zu streichen oder zu vertagen, nicht zulässig ist. Damit wird das Antrags- und Kontrollrecht der Gemeinderäte in unzulässiger Weise beschnitten.
Pöder: „Natürlich wird diese Bestimmung von den Gemeinderatsmehrheiten gegen die Oppositionsräte benutzt. Eine Bestimmung, die zum Nachteil der Opposition eingefügt wurde, wird in den Gemeinderäten mit den in Südtirol gegebenen Mehrheitsverhältnissen auch angewandt werden. Deshalb muss diese Bestimmung von Amts wegen aus allen Geschäftsordnungen gestrichen werden.“
Pöder betont, dass das Gutachten der Abteilung Örtliche Körperschaften die Landesregierung selbst zum Handeln zwingen müsste, um gegen die Knebel-Bestimmungen vorzugehen. Auch die Region als für die Gemeindeordnung und das Gemeindewahlgesetz zuständige Organ müsse Aktiv werden, verlangt Pöder.
Bozen, 14. Juni 2007
Stellungnahme der Abteilung
Beschlussanträge der Gemeinderäte

Sehr geehrter Dr. Stoll,

die Gemeindeordnung enthält grundsätzlich keine Detailregelungen über die Abwicklung der Tätigkeit des Gemeinderates. In diesem Bereich hat eine Entnormierung durch den Gesetzgeber stattgefunden und eine Übertragung in die Normgebungsgewalt der Gemeinde.
Als wichtigstes Regelwerk gibt sich der Gemeinderat demnach die Geschäftsordnung, in der unter anderem auch die Erstellung der Tagesordnung und eine eventuelle Vertagung von einzelnen Punkten geregelt werden.
Grundsätzlich ist es zulässig, dass die Mehrheit Tagesordnungspunkte vertagen kann; derselben Mehrheit, die über die Annahme oder Ablehnung eines Beschlusses entscheidet, muss es nämlich auch ermöglicht werden, darüber zu abzustimmen, dass eine Entscheidung erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden soll.
Allerdings bezieht sich diese Möglichkeit unserer Ansicht nicht auf politische Rechte wie Anfragen, Interpellationen oder Beschlussanträge. Diese Rechte sind gerade für die Gemeinderäte vorgesehen, damit sie ihrem gesetzlichen Auftrag der politisch-administrativen Leitung und Kontrolle nachkommen können; in diesen Fällen darf also nicht die Mehrheit die tatsächliche Ausübung dieser Rechte beschneiden.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Der Abteilungsdirektor

Dr. Siegfried Rainer

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