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Gemeinderäte: „Knebel-Bestimmungen“ in Geschäftsordnungen sind ungesetzlich

Als für die Oppositionsgemeinderäte wichtige Klarstellung und für die betroffenen Gemeinderatsmehrheiten peinliche Watschn bezeichnet der Landtagsabgeordnete der Union für Südtirol, Andreas Pöder, die vom Bereichssprecher der Union für Gemeindepolitik, Eduard Stoll, von der Abteilung für Öffentliche Körperschaften der Landesverwaltung eingeholte Stellungnahme zu „Knebel-Bestimmungen“ in den Geschäftsordnungen einer Reihe von Gemeinderäten in Südtirol.
Wie der Direktor der Landesabteilung für Örtliche Körperschaften mitteilt, ist die von der SVP auf Vorschlag des Gemeindenverbandes in die Geschäftsordnungen geschmuggelte Möglichkeit, Beschlussanträge und sonstige Anträge der Gemeinderäte mit Mehrheitsbeschluss von der Tagesordnung zu streichen oder zu vertagen, nicht zulässig.
Damit wird das Antrags- und Kontrollrecht der Gemeinderäte in unzulässiger Weise beschnitten.
Pöder: „Bereichssprecher Eduard Stoll hat das Verdienst, in dieser heiklen und bereits von Oppositionsräten heftig kritisierten Materie, eine Klärung herbeigeführt zu haben. Die Aussagen des Gemeindenverbandspräsidenten Arnold Schuler und eines Gemeindesekretärs, dass die Knebel-Bestimmung zwar eingefügt worden sei aber nicht angewendet werden müsse, ist keine große Beruhigung. Eine Bestimmung, die zum Nachteil der Opposition eingefügt wurde, wird in den Gemeinderäten mit den in Südtirol gegebenen Mehrheitsverhältnissen auch angewandt werden. Deshalb muss diese Bestimmung von Amts wegen aus allen Geschäftsordnungen gestrichen werden.“
Pöder betont, dass dieses Gutachten die Landesregierung selbst zum Handeln zwingen müsste, um gegen die Knebel-Bestimmungen vorzugehen. Auch die Region als für die Gemeindeordnung und das Gemeindewahlgesetz zuständige Organ müsse Aktiv werden, verlangt Pöder.
Er wird entsprechende Anträge und Anfragen im Landtag und im Regionalrat einbringen.
„Welchen Sinn hat die Funktion eines Oppositionsgemeinderates, wenn die Mehrheit seine Anträge einfach mit Beschluss von der Tagesordnung nimmt, ohne sie zu behandeln. Damit umgeht sie die Pflicht, sich mit der Materie zu befassen und schafft sich unbequeme Anträge und Vorschläge, denen nur aus Parteilogik nicht zustimmen will, bequem und ohne große Diskussion vom Hals. Der Regionalausschuss und die Landesregierung müssen aktiv werden.“
Die Union wird über ihre Gemeinderäte aber auch in Landtag- und Regionalrat Vorstöße unternehmen, um die Knebel-Bestimmungen zu kippen. Landesregierung und Regionalausschuss werden aufgefordert, sofort aktiv zu werden.

Untenstehend: Stellungnahme der Abteilung für örtliche Körperschaften.




Bozen, 14. Juni 2007


Beschlussanträge der Gemeinderäte


Sehr geehrter Dr. Stoll,

die Gemeindeordnung enthält grundsätzlich keine Detailregelungen über die Abwicklung der Tätigkeit des Gemeinderates. In diesem Bereich hat eine Entnormierung durch den Gesetzgeber stattgefunden und eine Übertragung in die Normgebungsgewalt der Gemeinde.
Als wichtigstes Regelwerk gibt sich der Gemeinderat demnach die Geschäftsordnung, in der unter anderem auch die Erstellung der Tagesordnung und eine eventuelle Vertagung von einzelnen Punkten geregelt werden.
Grundsätzlich ist es zulässig, dass die Mehrheit Tagesordnungspunkte vertagen kann; derselben Mehrheit, die über die Annahme oder Ablehnung eines Beschlusses entscheidet, muss es nämlich auch ermöglicht werden, darüber zu abzustimmen, dass eine Entscheidung erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden soll.
Allerdings bezieht sich diese Möglichkeit unserer Ansicht nicht auf politische Rechte wie Anfragen, Interpellationen oder Beschlussanträge. Diese Rechte sind gerade für die Gemeinderäte vorgesehen, damit sie ihrem gesetzlichen Auftrag der politisch-administrativen Leitung und Kontrolle nachkommen können; in diesen Fällen darf also nicht die Mehrheit die tatsächliche Ausübung dieser Rechte beschneiden.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Der Abteilungsdirektor

Dr. Siegfried Rainer

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